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Sommerzeit – Grillzeit … das Gesundheitsamt warnt vor Verbrennungen durch Brandbeschleuniger

29.05.2019 Neumarkt.

Immer wieder kommt es beim Entzünden von Feuer mit Brandbeschleunigern zu Verbrennungen. Die Verletzungen entstehen überwiegend durch direkten Kontakt mit den Flammen. Wenn man etwas Geduld aufbringt und die Grillkohlen auf natürliche Art und Weise zum Glühen kommen, können Brandbeschleuniger gänzlich vermieden werden.

Bei „Unfällen“ am Grill handelt es sich meistens um Verbrennungen I. und II. Grades. Bei einer Verbrennung Grad I sollten die betroffenen Körperareale – meist Hand bzw. Unter-arme – bereits am Unfallort mit Wasser gekühlt werden, aber nicht länger als 10 Minuten. Die Kühlung hat einen schmerzlindernden Effekt. Anschließend können kühlende Verbände angelegt werden; bei Bedarf werden Schmerzmittel verabreicht. Nach der Abheilung bleiben keine Narben zurück.

Eine Verbrennung Grad II zeichnet sich durch starke Schmerzen sowie Blasenbildung an der Haut aus. Die Blasen sollten eröffnet werden, danach werden sterile Wundauflagen eingesetzt.

Auch diese Verbrennungen heilen spontan und ohne Narbenbildung ab.

Sollten größere Hautoberflächen von einer Verbrennung betroffen sein, bedarf es mög-licherweise sogar einer intensivmedizinischen Behandlung, am besten in spezialisierten Verbrennungszentren; im Umkreis Neumarkt ist dies das Zentrum für Schwerbrand-verletzte im Klinikum Nürnberg Süd.

Folgende Brandschutz-Tipps für ein unbeschwertes Grillvergnügen sollten beherzigt werden:
•    Niemals Benzin, Spiritus, Petroleum oder andere leicht brennbare Flüssigkeiten zum Anzünden des Grills verwenden oder in die Glut schütten. Die explosionsartige Stichflammenbildung kann enorme Ausmaße annehmen und schwerste Verbrennungen verursachen.
•    Nur ungefährliche und sicherheitsgeprüfte Grillanzünder verwenden, so z.B. Zünd-würfel.
•    Das wichtigste zum Schluss: Besonders auf Kinder achten, denn sie sind neugierig und kennen die Gefahren nicht.
Der Grillbereich ist kein Spielplatz!
 

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