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Winterdienst: Stadt für nächsten Winter gerüstet

21.10.2015 Neumarkt.

„Die Mitarbeiter, unsere Fahrzeuge und das Streumaterial sind bereit für den nächsten Winterdienst in unserer Stadt“, stellte Oberbürgermeister Thomas Thumann bei einem Pressetermin vor Ort fest. „In der Salzhalle sind 2.000 Tonnen Salz eingelagert und auch ein neues Fahrzeug haben wir in diesem Jahr mit im Einsatz.“



Auch Bauhofreferent und Stadtrat Ferdinand Ernst sowie Stadtbaumeister Matthias Seemann und Bauhofleiter Richard Willjung blicken angesichts der guten Vorbereitung zuversichtlich auf den nächsten Winterdienst. Mit 18 Fahrzeugen und jeweils 50 Mitarbeitern in einer Schicht steht die Stadt für die Winterdiensteinsätze parat. Daneben sind auch zahlreiche Handtrupps und Handbereitschaften im Einsatz, wie Oberbürgermeister Thumann weiter ausführte. Er wies aber auch darauf hin, dass die Aufgabe im Winterdienst nicht leicht sei, immerhin müsse die Stadt 350 Kilometer Straßennetz betreuen. Ganz besonders wichtige Punkte wie Hauptverkehrsstraßen, wichtige Kreuzungen, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen und neuralgische Punkte etwa vor Kindergärten oder Schulen werden vorrangig geräumt. Die Einsatztage seien dabei nicht einfach für die Mitarbeiter, die oft schon um 3 Uhr früh beginnen und bis in die Nacht dauern können. Auch samstags, sonntags oder an den Feiertagen müssen die Mitarbeiter bereitstehen. Selbst Weihnachten oder Silvester und Neujahr seien da nicht ausgeschlossen, so das Neumarkter Stadtoberhaupt. Er bewundere die Mitarbeiter, was sie jedes Jahr im Winterdienst leisten und zeigte sich stolz über das dabei gezeigte Engagement.



Auch im Hinblick auf die Mitarbeiter hofft er, dass der nächste Winter eher einer werde, bei dem der Winterdienst nicht so gefordert sei. Solche Winter habe es immer wieder gegeben, etwa 2013/2014, der einer der wärmsten und schneeärmsten Winter in der Geschichte war. Damals seien lediglich 470.000 Euro für den Winterdienst an Kosten angefallen. Ganz anders sehe es bei starken Wintern aus, wie der sogenannte Jahrhundertwinter 2010/2011 einer gewesen ist. Damals lagen die Kosten bei 1,3 Mio. Euro und die Stadt hat 2.400 Tonnen Salz verbraucht. Der letzte Winter 2014/2015 übrigens war ein durchschnittlicher von den Winterdienstaufwendungen her. Die Kosten lagen bei rund 740.000 Euro, verbraucht wurden 1.620 Tonnen Salz.

Oberbürgermeister Thumann dankte den Mitarbeitern jetzt schon herzlich für ihren großen Einsatz und er hoffe, dass dieser ohne größere Unfälle abgewickelt werden könne. Dazu appellierte er auch an die Bürgerinnen und Bürger, die Fahrbahnen so für die Winterdienstfahrzeuge frei zu halten, dass diese auch durchkommen können. Bauhofreferent Stadtrat Ernst dankte ebenfalls den Mitarbeitern und zeigte sich überzeugt, dass auch dieser Winterdienst wieder gut abgewickelt werde. Für Stadtbaumeister Seemann sei es wichtig, dass die Stadt nicht alle Bereiche räumen könne. Hier seien klare Vorgaben durch das Gesetz einzuhalten und nicht jede Nebenstraße könne auch geräumt werden. Dies sei mit dem bestehenden Personal und den vorhandenen Fahrzeugen gar nicht möglich. Bauhofleiter Richard Willjung ergänzte in dem Zusammenhang, dass die Stadt im Winterdienst sowieso schon weitaus mehr mache, als die gesetzlichen Vorgaben seien. In dem Zusammenhang wurde an die Räum- und Streupflicht der Grundstücksbesitzer erinnert. Auch sie seien gefordert, nicht weil dies die Stadt so fordere, sondern weil die Gesetzeslage so sei.



Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen, sind verpflichtet, die Straßen vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Dazu sind die Gehbahnen, also die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straße oder, beim Fehlen einer solchen einer Abgrenzung, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1,50 Metern von der Straßengrundstücksgrenze aus zu räumen und zu streuen. Bei Bereichen, die keine für den Fußgängerverkehr bestimmten und abgegrenzten Teile besitzen, wie etwa Fußgängerzonen und Fußgängerbereiche ist ein Streifen von 2 Metern gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist mit geeigneten Stoffen wie zum Beispiel Sand oder Splitt zu streuen. Die Sicherungsmaßnahmen sind dabei jeweils bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es für die Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. In dem Zusammenhang verweist die Stadt auch darauf, dass das Räumgut von Privatgrundstücken nicht auf öffentliche Flächen verbracht werden darf. Zudem sind Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege bei der Räumung freizuhalten.

Fotos: Dr. Franz Janka

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