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Neumarkt liegt über dem gesetzlichen Soll bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

16.03.2016 Neumarkt.

„Erneut haben wir als Stadt Neumarkt auch im Jahr 2015 weit mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Prozent an Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt gehabt“, betont Oberbürgermeister Thomas Thumann angesichts der aktuell fälligen Meldung an die Bundesagentur für Arbeit. „Wir können hier eine Quote von 8,14 Prozent melden und gehen im Vergleich zu zahlreichen anderen Arbeitgebern weiterhin als Vorbild voran. Ich sehe darin auch ein gutes Signal für den Arbeitsmarkt und für die Beschäftigungschancen der Betroffenen.“ Die hohe Beschäftigungsquote bei der Stadt Neumarkt für den Personenkreis der Schwerbehinderten geht aus den Angaben zur jährlichen Meldung von schwerbehinderten Mitarbeitern an die Bundesagentur für Arbeit hervor, die bis 31.3.2016 für das Jahr 2015 vorliegen muss. Die aktuelle Aufstellung der Schwerbehindertenquote für die Stadtverwaltung und ihre Nebenstellen Stadtwerke, Bauhof und „Wohnungsbau- und Servicegesellschaft mbH Stadt Neumarkt“ zum Jahr 2015 ergibt eine Erfüllung des Solls von 8,14 Prozent. Sie liegt damit weit über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 5 Prozent. Die Stadt Neumarkt übertrifft damit den bundesweiten Durchschnitt bei der Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten erheblich, der von der Bundesagentur mit 4,6 Prozent angegeben wird. Auch der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten beim Freistaat Bayern, der bei 5,72 Prozent liegt, wird von der Stadt Neumarkt weit überschritten. Meldepflichtig an die Agentur für Arbeit sind alle Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen. Sie müssen bis zum 31. März jeden Jahres melden, wie viele Schwerbehinderte sie im vorausgegangenen Jahr beschäftigt hatten. Dies wird im § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch unter dem Stichwort „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ geregelt. Gesetzlich sind diese Betriebe verpflichtet, 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stellen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. „Wir erfüllen schon seit sehr vielen Jahren diese Quote und liegen jeweils sogar weit darüber. Daher haben wir bisher noch keine Abgabe dieser Art zahlen müssen“, betont Oberbürgermeister Thumann.

 

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