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Mann bleibt Verhandlung fern - Haftbefehl

06.11.2020 Neumarkt.

Gegen einen 43-Jährigen aus einer südlichen Landkreisgemeinde wurde am 03.11. vom Amtsgericht Neumarkt Haftbefehl erlassen. Grund hierfür war sein unentschuldigtes Fernbleiben für eine angesetzte Hauptverhandlung, in welcher über eine von ihm begangene Straftat verhandelt werden sollte. Der Herr konnte am 05.11.2020 durch Zivilkräfte der PI Neumarkt aufgegriffen und dem Richter vorgeführt werden.

 

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