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Fortbildungsmaßnahmen zur Entlastung des Fachpersonals an Kindertrageseinrichtungen

28.08.2020 Neumarkt.

An Bayerns Kitas gibt es lt. der neuesten Studie der Bertelsmann Stiftung zu wenig Erzieher. Das Kreisjugendamt Neumarkt i.d.OPf. setzt nun eine neue Richtlinie des Freistaats Bayern zur Anstellung von zusätzlichem Personal in den Kitas um und unterstützt damit die Verbesserung der Qualität der Betreuung in den Einrichtungen. 
 
Ende September startet der erste Lehrgang zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen für eine Festanstellung in Kindertageseinrichtungen. Die nötigen Lehrgangsinhalte wurden eigens von der zuständigen Sozialpädagogin des Jugendamtes konzipiert. Das Wissen wird in insgesamt 120 Unterrichtseinheiten (1 UE =45 Min.) unter anderem in Räumen des Landratsamtes vermittelt. Nach der Ablegung einer Prüfung stellt das Kreisjugendamt eine Pflegeerlaubnis für die qualifizierten Kräfte unter den Voraussetzungen des § 43 SGB VIII aus. Die erlernten Inhalte der Qualifizierung befähigen die TeilnehmerInnen anschließend entweder als Assistenzkraft in Festanstellung bei einer Kindertageseinrichtung tätig zu sein oder auch als selbständige Tagesmutter bis zu 5 Kinder in den eigenen Räumen zu Hause zu betreuen. Ebenso ist eine verbundene Tätigkeit in beiden Bereichen möglich, so dass z.B. eine in der Kita festangestellte Kraft auch vor oder nach der üblichen Öffnungszeit der Einrichtung Kinder in ihren eigenen Räumen betreuen kann. Damit kann das zeitliche Betreuungsangebot von Tageseinrichtungen u. U. erweitert und das Angebot für berufstätige Eltern entsprechend verbessert werden. Die Tagesmütter oder- Väter unterstützen das pädagogische Team der Einrichtung im gesamten Tagesablauf (z.B  beim Ankommen/Abholen der Kinder, Essen, Mittagsschlaf, bei Übergängen im Tagesablauf),  bei der pädagogischen Arbeit mit Kindern (z.B. im Freispiel, Garten, bei Ausflügen, bei Projekten, Vorlesen usw.), bei der Organisation des Kita-Alltags durch Vorbereitung der Mahlzeiten, Gestaltung der Lernumgebung, Aufräumen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Führen von Tür- und Angelgesprächen mit Eltern. Da die Assistenzkräfte nicht in den Anstellungsschlüssel für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen eingerechnet werden, stellen sie eine tatsächliche zusätzliche fachliche Unterstützung und Entlastung für das ErzieherInnen-Team dar. Dadurch wird die Qualität der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen enorm gesteigert.
 
Der Freistaat Bayern fördert seit Februar 2020 insgesamt 2000 Stellen, bei denen er 50 % der Personalkosten trägt, wenn Tagespflegepersonen eine Festanstellung in einer Kita erhalten. Voraussetzung für die Förderung durch den Freistaat Bayern ist, dass die örtliche Gemeinde die weiteren 50 % der Personalkosten trägt. Erfreulicherweise haben bereits 10 Landkreiskommunen die Vorteile des Programms erkannt und sich bereit erklärt, ihren Anteil an der Förderung mitzutragen. 
 
Auskünfte und Informationen hinsichtlich der Ausbildung zur Tagespflegeperson und Anstellung als Assistenzkraft erteilt das Team KITA - Beratung, Förderung und Aufsicht - des Kreisjugendamtes Neumarkt i.d.OPf. Die Fachkräfte Gerlinde Schwarz (Tel. 09181/470-202) und Andrea Nusko (Tel. 09181/470-447) sind vorrangig vormittags erreichbar. Entsprechende Flyer gibt es auch in den Landkreiskommunen und in den Kindertageseinrichtungen.
 
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