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Wieder falschen Impfnachweis in Neumarkter Apotheke vorgelegt

14.03.2022 Neumarkt.

Am Donnerstagnachmittag legte ein 26-jähriger Mann einen falschen Impfnachweis in einer örtlichen Apotheke vor. Er wollte sich damit ein falsches digitales Impfzeugnis für seine Handy-App besorgen. Der verantwortungsbewussten Apotheken-Mitarbeiterin fielen Ungereimtheiten an dem Dokument auf. Sie informierte im Anschluss die Polizei. Die Ermittlungen bestätigten dies. Den 26-Jährigen erwartet eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

An dieser Stelle weist die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. nochmals darauf hin, dass in jedem Fall des Fälschens, des sich Verschaffens oder des Vorzeigens von falschen Impfzeugnissen Straftaten vorliegen. Die Täter erwarten nach dem Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Selbst der Besitz oder der Handel mit Blanko-Impfausweisen ist seit dem 24.11.2021 unter Strafe gestellt. Dies wurde im § 275 Abs. 1 a StGB neu geregelt und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

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