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Corona: 7-Tage-Inzidenz 49,04 - Diese Regeln gelten aktuell - Maskenpflicht auch an Bushaltestellen

23.10.2020 Neumarkt / Landkreis.

Weil die Inzidenz nun auch den Schwellenwert von 50 überschritten hat, ist die Corona-Ampel innerhalb von zwei Tagen von „gelb“ auf „rot“ umgesprungen. Das bedeutet vor allem eine Maskenpflicht am Platz auch an Grundschulen und dass ab dem 24.10.2020 private Treffen und Feiern nur noch mit fünf Personen zulässig sind.
 
Ab dem 24.10.2020 gelten nun die verschärften Corona-Regeln für die Warnstufe „rot“ der Bayerischen Corona-Ampel. Über die Regeln der Stufe „gelb“ vom Mittwoch hinaus sind jetzt private Treffen und Feiern auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Das heißt, dass man sich in der Freizeit bspw. auf der Straße, zu Hause oder in Gaststätten nur noch zu fünft treffen darf. Größer darf eine Gruppe nur sein, wenn es sich ausschließlich um Personen aus zwei Haushalten handelt, z.B. zwei Familien mit Kindern. Außerdem wurden die Sperrstunde und das Verkaufsverbot von Alkohol auf 22 Uhr vorverlegt und in allen Schulen gilt die Maskenpflicht am Platz, auch in Grundschulen. 
 
 
Die Fallzahlen haben sich unerwartet schnell nach oben entwickelt. Das Landratsamt appelliert an die Bürger, unnötige Begegnungen zu vermeiden und derzeit nicht notwendige Besuche und Treffen zu verschieben sowie sich generell an die AHA-Regeln zu halten. Dadurch können wir die Fallzahlen wieder senken, andere Menschen schützen und uns von den neuen Einschränkungen auch wieder befreien. Alle Menschen sind jetzt gefordert, besonnen und umsichtig zu handeln. Wenn wir jetzt Kontakte einschränken, können sich weniger Menschen an einem Infizierten anstecken und das Gesundheitsamt kann leichter Begegnungen nachvollziehen und die Verbreitung des Virus effektiver stoppen. Dass sich wirklich alle Menschen im Landkreis an die Regeln halten ist wichtig, weil ein Infizierter meist schon ansteckend ist, bevor er davon wissen kann, bspw. weil er Krankheitszeichen wie Husten verspürt. Jeder kann die Krankheit also weitertragen, ohne es zu merken. Deswegen können wird nur durch vorsorgliches Handeln gemeinsam die Infektionsketten unterbrechen. 
 
Die verschärften Regeln der Stufe „rot“ gelten ab dem Tag nach der ersten Nennung des Landkreis Neumarkt i.d.OPf. auf der Liste der  Städte und Landkreise mit „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (zu finden unter https://www.stmgp.bayern.de/), also ab dem 24.10.2020 bis zum letzten Tag, an dem der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. dort gelistet wird.
 
Die Regeln der Stufe „gelb“ und „rot“ zusammengefasst bedeuten:
 
- Es dürfen sich nur entweder bis zu 5 Personen oder zwei Hausstände gleichzeitig treffen. Diese Begrenzung gilt überall, auch auf der Straße und in Gaststätten und bei privaten Treffen zu Hause. Vor allem werden auch Feiern jeglicher Art beschränkt, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Anlässe. Das bedeutet, dass man sich – ob zu einer Feier oder ohne Anlass – privat i.d.R. nur noch in Gruppen bis zu 5 Personen treffen darf.
 
- Es besteht eine zusätzliche Maskenpflicht an vielen verschiedenen Orten:
 
o Auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen aller öffentlich zugänglicher Gebäude (z.B. auf Fluren und in Fahrstühlen)
 
o In Arbeitsstätten auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (insbesondere Fahrstühle, Flure, Kantinen, Eingänge) sowie am Arbeitsplatz immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
 
o In allen Schulen einschließlich Grundschulen auch am Platz
 
o Bei Tagungen und Kongressen, in Kinos und Bühnenhäusern auch am Platz.
 
o Es gilt Außerdem eine Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in den Innenstädten von Freystadt, Neumarkt und Parsberg. In Freystadt ist dies der Marktplatz, in Neumarkt die Marktstraße, die Bahnhofsstraße und die Klostergasse und in Parsberg die Dr.-Boecale-Straße/Marktstraße, die Dr.-Schrettenbrunner-Straße und Zum Mallersdorfer Grund. Welche Bereiche genau betroffen sind, können Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. nachlesen. Auf diesen Plätzen gilt auch ein Alkoholverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr.
 
- Es gibt eine Sperrstunde von 22 Uhr bis 6 Uhr, in der die Gastronomie ihre Gasträume und Freiflächen schließen muss und nur noch nichtalkoholische Getränke und Speisen „to-go“ verkaufen darf. 
 
- Nicht nur der Gastronomie, auch allen anderen (insbesondere Tankstellen und Lieferdiensten) ist der Verkauf von Alkohol zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten.
 
Eine Klassenteilung in Schulen oder die Beschränkung auf eine Notbetreuung in Kindergärten und Kindertagesstätten ist derzeit noch nicht vorgesehen, weil sich das Infektionsgeschehen nicht auf diese Einrichtungen konzentriert. Das Landratsamt erneuert aber seine dringende Empfehlung, Schulkinder dazu anzuhalten, auch auf den Plätzen vor den Schulgebäuden und auf den Schulwegen eine Maske zu tragen, wenn viele Kinder beisammen sind und der Mindestabstand zwischen den Kindern von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Die strengen Maßnahmen, die in den Schulen getroffen werden, nützen nichts, wenn sich die Kinder vor der Schule oder auf dem Schulweg anstecken. Dass die Schulen nicht zu Ansteckungsherden werden, liegt im eigenen Interesse der Eltern und Schüler.
 
Zudem gilt weiterhin eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern auch bei der Nutzung hierzu gehörender Einrichtungen (z.B. Bahnhöfe und Haltestellen). Lediglich Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Tragepflicht befreit (www.stmgp.bayern.de).
 
Neue Coronavirus-Infektionen bestätigt 
 
Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. wurden gestern Abend noch ein weiter Fall und heute vier Fälle einer Neuinfektion mit dem Coronavirus bestätigt. Eine Person wurde als genesen gemeldet.
 
Aktuell sind damit 104 mit dem Coronavirus infizierte Personen bestätigt. Davon befindet sich derzeit keine Person stationär im Klinikum Neumarkt. Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle der Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Neumarkt liegt bei 722.
 
Die Gesamtzahl der Fälle beinhaltet auch verstorbene (21) und genesene (597) Personen. Als „genesen“ werden die Personen bezeichnet, die aus der Quarantäne entlassen wurden. 
 
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