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Gotthardt: Wichtiger Hinweis für alle Ehrenamtlichen in Sport- und Schützenvereinen

09.03.2023 München.

Antragsfrist für Vereinspauschale bis 15. März verlängert

Der Freistaat hat die Antragsfrist für die Vereinspauschale um zwei Wochen bis zum 15. März verlängert. Das teilt der Landtagsabgeordnete Tobias Gotthardt (FREIE WÄHLER) aus der Oberpfalz mit. Stichtag für Anträge ist normalerweise der 1. März. Mit der Verlängerung reagiere man unbürokratisch auf einen Wunsch vieler Vereinsverantwortlicher.

Wiederholt hat die Bayerische Staatsregierung dieses Jahr den veranschlagten Betrag auf 40 Millionen Euro im Haushalt verdoppelt, Vereine erhalten bei bewilligtem Antrag automatisch den doppelten Förderbetrag. Mit der Vereinspauschale fördert Bayern den Sportbetrieb der Vereine.

„Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe“, sagt Gotthardt. „Sie fördern insbesondere die Vereine. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag. Er beteiligt sich maßgeblich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.“ Mit der Fristverlängerung wolle man unbürokratisch möglichst vielen Vereinen die Möglichkeit bieten, von der Pauschale zu profitieren.

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