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Nach häuslicher Gewalt - Haftbefehl gegen mehrfach gewalttätigen Beschuldigten erlassen

14.04.2022 Regensburg.

Weil er seine ehemalige Lebensgefährtin verletzt und mehrmals bedroht haben soll, sitzt ein 30-jähriger Schwandorfer nun in Untersuchungshaft.
 
Ende März erstattete eine 30-jährige Regensburgerin Anzeige bei der Polizeiinspektion Regensburg Süd. Sie gab an, von ihrem gleichalten ehemaligen Lebensgefährten in ihrer Wohnung auf die Couch gestoßen und kurzzeitig gewürgt worden zu sein. Zudem soll er mit der Faust auf ihr Gesicht geschlagen und ihr Handy zerstört haben, indem er es auf den Boden warf.
 
In den Folgetagen kam es zu mehreren Bedrohungen gegen die Geschädigte. So suchte er sie beispielsweise an ihrer Arbeitsstelle auf. Als die Frau ihn dort ignorierte, beschädigte er ihr Auto.
 
Der ehemalige Partner der Frau versuchte auch über deren Freundeskreis Kontakt zu ihr aufzunehmen. Hierbei ging er einen Bekannten der Frau an und bedrohte diesen an dessen Arbeitsstellen. Im Verlauf eines Aufeinandertreffens zückte der 30-Jährige ein Messer und verletzte seinen Kontrahenten leicht mit dem Griff des Messers. Außerdem beschädigte er auch hier den Pkw seines Gegenübers.
 
Die umfangreichen Ermittlungen wurden zentral von der Polizeiinspektion Regensburg Süd übernommen. Die dortige Sachbearbeiterin für häusliche Gewalt unterstützte die ehemalige Lebensgefährtin beim Erwirken entsprechender Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz. Da die Drohungen zunächst nicht abrissen, wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg Haftbefehl beantragt. Nachdem ein solcher vom Amtsgericht Regensburg erlassen wurde, konnte der Beschuldigte im Landkreis Schwandorf festgenommen werden. Er befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
 
Die Polizei rät allen, die Opfer von solcher Gewalt werden, Anzeige zu erstatten und sich Hilfe zu suchen. Wer schweigt, hilft dem Täter. Als Ansprechpartner stehen insbesondere die besonders geschulten Sachbearbeiter für Häusliche Gewalt zur Verfügung. Solche sind auf allen Polizeiinspektionen zu finden.
 
Betroffene können sich auch an die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer oder verschiedene Hilfsorganisationen wenden. Hier sei beispielhaft der Verein „Frauen helfen Frauen“ erwähnt. Unter der Telefonnummer 0941/24000 werden dort kostenfrei gezielte Beratungen und auch andere Unterstützungsleistungen angeboten.

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