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Impfungen am Flughafen: ZKG durchsucht Objekte in München

18.06.2021 Bayern.

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg durchsucht heute in einem Ermittlungsverfahren gegen sieben Beschuldigte mehrere Objekte in München, unter anderem eine Arztpraxis, eine Apotheke und eine Rechtsanwaltskanzlei. Hintergrund ist die Impfung von ca. 120 Mitarbeitern eines italienischen Hotels am 21.05.2021, die zu diesem Zweck nach München geflogen worden sein sollen.

Nach dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg besteht der Verdacht der Unterschlagung von Impfstoff, der Bestechung und der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Der beschuldigte Apotheker soll sich danach der Unterschlagung schuldig gemacht haben, indem er den Impfstoff für die Impfaktion zur Verfügung gestellt haben soll. Einer der beschuldigten Ärzte soll den Impfstoff von dem beschuldigten Apotheker angekauft haben. Weitere Ärzte sollen bei der Impfung geholfen haben. Der beschuldigte Rechtsanwalt soll den Vertrag für die Impfaktion entworfen haben.

Die Bundesrepublik Deutschland erwirbt den Corona-Impfstoff und stellt ihn nur dem nach der Corona-Impfverordnung berechtigten Personenkreis zur Verfügung. Der Impfstoff wird den Apothekern und Ärzten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die geimpften Mitarbeiter des italienischen Hotels waren nicht impfberechtigt und hatten daher, unabhängig von der Impfpriorisierung, in Deutschland keinen Anspruch auf eine Impfung gegen das Coronavirus.

An dem Einsatz sind sechs Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZKG sowie Einsatzkräfte des PP München beteiligt. Gesucht wird nach schriftlichen und elektronischen Unterlagen. Weitere Fragen können aktuell nicht beantwortet werden.

Zur Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG): Die ZKG ist zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe, welche für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen.

Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern. Sie umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.

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