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Gewerkschaft NGG fordert klare gesetzliche Regelungen

19.09.2020 Bayern.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Leiharbeit in der Fleischbranche verboten werden. „In den vergangenen Jahren sind viele Versuche die Branche zum Umdenken zu bewegen gescheitert. Wir brauchen daher eine klare gesetzliche Regelung und dürfen keine Aufweichung durch die Fleischlobby zulassen. Das Gesetz muss kommen und damit ein Ende der Ausbeutung in der Schlacht- und Fleischindustrie.“ so Mustafa Öz, Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Bayern.

Die Gewerkschaft NGG stehe nach Verabschiedung eines Gesetzes selbstverständlich für Verhandlung bundeseinheitlicher Tarifverträge zur Verfügung. Diese könnten aber nur auf dem „Arbeitsschutzkontrollgesetz aufbauen“ und etwa die künftigen Lohnhöhen oder Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen regeln. Im Unterschied zum Fleischerhandwerk gebe es für die Schlachtbranche bislang keinen Flächentarifvertrag. „In Bayern schließen wir für die rund 30.000 Beschäftigten im Fleischerhandwerk seit Jahren Flächentarifverträge ab, die Arbeitsbedingungen und Entgelte regeln. Das muss man klar trennen, und dafür hat sich NGG immer stark gemacht. Die Skandale haben wir in der Industrie, nicht im Handwerk. Aktuell wollen Arbeitgeber der Fleischindustrie solche Tarifverhandlungen aber offensichtlich dazu missbrauchen, um das angekündigte Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit doch noch zu verhindern oder abzuschwächen – da machen wir nicht mit.“, so Öz weiter.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat daher regionale Bundestagsabgeordnete aufgefordert, für das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zu stimmen. Corona-Ausbrüche in mehreren Fleischunternehmen hätten gezeigt, wohin die Missstände führen können. In den vergangenen Jahren sind alle Versuche gescheitert, die Branche zum Umdenken zu bewegen.
 

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