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Durchsuchungsmaßnahmen nach zwei Todesfällen durch Betäubungsmittelkonsum

03.03.2021 Oberpfalz.

In der Stadt Roding kam es im Januar und Februar 2021 zu zwei Todesfällen, nachweislich und mutmaßlich aufgrund von Fentanyl-Intoxikationen. In den Morgenstunden (3. März 2021) durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft an mehreren Wohnadressen im Landkreis Cham.
 
Am Samstag, 30. Januar 2021 verstarb eine 21-Jährige in ihrer eigenen Wohnung in Roding. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse hielt sie sich zusammen mit einer weiteren Person in der Wohnung auf und beide konsumierten Fentanyl durch das Einatmen von Dämpfen. Eine Überdosierung und Mischintoxikation führte bei der jungen Frau zum Tode.
 
Am Sonntag, 31. Januar 2021 wurde ein 25-Jähriger in einer anderen Rodinger Wohnung bewusstlos aufgefunden und musste reanimiert werden. Er wurde in ein Krankenhaus  eingeliefert, verstarb jedoch aus noch unklarer Ursache fünf Tage später (5. Februar 2021). Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kann ein Fentanyl-Konsum nicht ausgeschlossen werden, rechtsmedizinische Gutachten dazu stehen noch aus.
 
Unter enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg führt die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg seit mehreren Wochen intensive Ermittlungen gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und wegen des Verdachts verschiedener Betäubungsmittelverstöße, wie dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln.
 
Am heutigen Mittwochmorgen, 3. März 2021, fanden im Landkreis Cham Durchsuchungen von sieben Wohnungen nach Beweismitteln statt. Dabei wurden u.a. geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt. Durchsucht wurde bei Beschuldigten und bei Zeugen im Alter zwischen 22 und 29 Jahren.
 
Ein vom Amtsgericht Regensburg erlassener Haftbefehl gegen einen 22-Jährigen, wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wurde vollzogen. Der Mann wird in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
 
Fentanyl ist ein synthetisches Opioid, das als Schmerzmittel in der Anästhesie (bei Narkosen) sowie zur Therapie akuter und chronischer Schmerzen, die nur mit Opioidanalgetika ausreichend behandelt werden können, eingesetzt wird. Es ist in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet und verschreibungspflichtig. Eine nicht fachgerechte Anwendung kann zu schweren Gesundheitsschäden oder zum Tod führen.
 
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