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Drei Krafträder zu schnell unterwegs - Weiterfahrten unterbunden, Anzeigen folgen

08.07.2019 Ingolstadt.

Um 13.50 Uhr in der Gerolfinger Str.  Richtung Stadtmitte fahrend, fiel ein 22-jähriger Ingolstädter auf, dessen Elektroroller eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufwies und deshalb nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, sondern als Kleinkraftrad eingestuft wird.  Da er weder eine Versicherung für das Fahrzeug, noch einen Führerschein, bzw. die erforderliche Mofaprüfbescheinigung vorweisen konnte, wurde die Weiterfahrt untersagt und es folgt eine Anzeige wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und nach der Fahrerlaubnisverordnung.
 
Um 16.45 Uhr wurde ein 20-jähriger aus dem Lkr. Eichstätt kontrolliert. Er befuhr die Kreisstr. 37 auf dem Radweg in Richtung Kösching. Beim Nachfahren wurde festgestellt, dass der Roller statt der erlaubten 25 km/h mit 40 km/h unterwegs war. Den Grund konnte der 20-jährige auch nennen, es war die Drosselklappe am Gasschieber nicht eingebaut.  Eine Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen, eine entsprechende Anzeige folgt. Die Weiterfahrt wurde ebenfalls unterbunden.
 
Um 18.34 Uhr wurde auf der Manchinger Str. in Ingolstadt ein 22-jähriger aus Ingolstadt einer Kontrolle unterzogen. Hier wurde zuvor beim Nachfahren festgestellt, dass der Roller statt der erlaubten 25 km/h mit 45 km/h fuhr und der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Auch hier wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis folgt.
 
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