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Brand an einem Wohnhaus - Festnahme der Tatverdächtigen

08.08.2018 Schwandorf.

Wie berichtet, brannte am Freitag, 22.06.2018, die Fassade einer Doppelhaushälfte, wodurch ein Sachschaden von etwa 5000 Euro entstanden ist. Der Kriminalpolizei Amberg gelang es nun zwei Tatverdächtige zu ermitteln und Haftbefehle gegen diese zu erwirken.
 
Am 22.06.2018 gegen 03:50 Uhr bemerkten die Bewohner den Brand, welcher an der Hausfassade ihrer Doppelhaushälfte gelegt wurde  und insbesondere eine Kunststoff-Haustür stark in Mitleidenschaft zog. Der Familienvater begann sofort mit den Löscharbeiten und umliegende Feuerwehren wurden alarmiert. Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass keine Personen verletzt wurden und das Feuer keine größeren Schäden zur Folge hatte.
 
Aufgrund der unklaren Brandursache verständigte die zuerst eingetroffene Polizeistreife der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald die Kriminalpolizei Amberg, welche daraufhin die Sachbearbeitung übernahm und die Brandstelle noch in den frühen Morgenstunden begutachtete. Die Kripobeamten leisteten anschließend eine zeit- und personalintensive Ermittlungsarbeit und trugen eine Vielzahl von verschiedenen Erkenntnissen zusammen. Im Ergebnis konnten die Ermittler sowohl eine vorsätzliche,  schwere Brandstiftung als Brandursache feststellen als auch Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg vollziehen.
 
Dank dieser erfolgreichen Ermittlungsarbeit des Kommissariats 1 der Kripo Amberg wurden am Freitag, 03.08.2018, zwei Beschuldigte im Alter von 47 und 19 Jahren in Kelheim festgenommen und dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ die Haftbefehle und wies die Tatverdächtigen in verschiedene Justizvollzugsanstalten ein.
 
Die Brandlegung wird von Seiten der Ermittler als sehr gefährlich eingestuft. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre es möglich gewesen, dass die Flammen in Kürze auf das gesamte Doppelhaus übergegriffen hätten, wenn die Bewohner nicht zufällig auf das Feuer aufmerksam geworden wären.
 
Das Motiv für die Tat wird im persönlichen Bereich gesehen.
 
Weitere Ausführungen können in Anbetracht der noch nicht abgeschlossenen  Ermittlungen derzeit nicht gemacht werden.
 
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