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Bayernkoalition liefert: Kommunaler Finanzausgleich 2023 auf Rekordniveau

24.10.2022 Regensburg.

Gotthardt: Wir unterstützen unsere Gemeinden, Märkte und Städte nach Kräften / FREIE WÄHLER-Landtagsabgeordneter Tobias Gotthardt begrüßt solide Finanzierungsgrundlage für Kommunen
 
„Der schändliche Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die damit verbundene Energiekrise sowie die explodierende Inflation, die vor allem auf dem Versagen der Bundesregierung beruht, haben auch Bayerns Kommunen hart getroffen – deshalb ist für sie die Höhe des kommunalen Finanzausgleich im kommenden Jahr von größter Bedeutung“, sagt Tobias Gotthardt. Der Oberpfälzer Landtagsabgeordnete der FREIEN WÄHLER begrüßt das Rekordniveau des kürzlich bekanntgewordenen kommunalen Finanzausgleichs für 2023: „Mit einem Plus von 765 Millionen Euro, 7,2 Prozent mehr als im Vorjahr, hält sich der Finanzausgleich mit insgesamt mehr als 11,3 Milliarden Euro auch im kommenden Jahr auf dem Rekordniveau der vergangenen Jahre. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bayerischen Landtag beträgt dabei der Haushaltsansatz für die Schlüsselzuweisungen nächstes Jahr 4,3 Milliarden Euro und steigt damit um rund 267 Millionen Euro gegenüber 2022. Bayerns Städte, Landkreise und Gemeinden können die Mittel aus den Schlüsselzuweisungen frei im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verwenden.“
 
Ein besonderer Schwerpunkt liege 2023 auf Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas). So würden die Fördermittel für die kommunale Wasserinfrastruktur um 60 Millionen Euro bzw. 67 Prozent auf 150 Millionen Euro erhöht, rechnet Gotthardt vor: „Das stärkt die kommunale Eigenverantwortung und Selbstverwaltung - es sichert die Durchführung vieler, geplanter Investitionen vor Ort und gibt grünes Licht dafür. Die FREIE WÄHLER-Fraktion begrüßt, dass der Freistaat wichtige Ausgaben auch in finanziell schwierigen Zeiten kraftvoll leistet, denn nur so wird die kommunale Selbstverwaltung auch in der Krise gestärkt. Damit haben wir zum vierten Mal in Folge unser Versprechen gehalten und als FREIE WÄHLER die Kommunen gestärkt.“, sagt Gotthardt.
 
Hervorzuheben sei ihm zufolge, dass der Freistaat damit nahtlos an die massive Unterstützung der Kommunen der vergangenen Corona-Pandemie-Jahre anknüpfe. „Das untermauert die kommunalfreundliche Haltung unserer Bayernkoalition. Denn ein erfolgreicher Freistaat benötigt starke Städte, Landkreise und Gemeinden“, sagt Gotthardt.
 
Die Summen im Detail:
 
Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich, steigen 2023 um 267 Millionen Euro bzw. 6,7 Prozent auf rund 4,27 Milliarden Euro und damit auf einen neuen Höchststand. Als freie Deckungsmittel und Ergänzung der eigenen Steuereinnahmen haben sie eine hohe Bedeutung für eine starke kommunale Selbstverwaltung.
 
Der Schwerpunkt wurde dieses Jahr erneut bei den kommunalen Investitionen gesetzt. Für den kommunalen Hochbau, insbesondere für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, steht wie im Vorjahr gut eine Milliarde Euro zur Verfügung. Gleichzeitig verbleiben die Mittel für die Krankenhausfinanzierung (643 Millionen Euro) und die Investitionspauschale (446 Millionen Euro) auf dem hohen Vorjahresniveau.
 
Für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Dies bedeutet eine Anhebung des Haushaltsansatzes um rund 60 Millionen Euro bzw. 66 Prozent. Von dieser Förderung profitieren vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.
 
Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2023 insgesamt 115 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können über den regulären Etat (85 Millionen Euro) hinaus weitere 30 Millionen Euro an die Gemeinden verteilt werden.
 
Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2023 auf dem Vorjahresniveau von 120 Millionen Euro fortgeführt. Diese dienen der zielgenauen Unterstützung von besonders finanzschwachen und konsolidierungswilligen Gemeinden.
 
Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis werden im Jahr 2023 auf dem hohen Niveau von 850 Millionen Euro fortgeführt.
 
Die Zuweisungen an die Bezirke betragen wie im Vorjahr 706,5 Millionen Euro. 2023 profitieren die Bezirke darüber hinaus von der Gewerbesteuerkompensation, die der Freistaat den Gemeinden im vergangenen Jahr nochmals gewährt hat. Diese wird 2023 in die Bemessungsgrundlage der Bezirksumlage einbezogen und stabilisiert damit die Umlagegrundlagen. Davon profitieren im Übrigen auch die Landkreise bei der Kreisumlage.
 
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