Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Sonntag, 28.04.2024 / 20:16:16 Uhr
Neumarkt/OPf.

17° C

 Nachrichten / Stadt

Zerstörungen von Biberrevieren stark angestiegen

16.04.2020 Neumarkt.

Die LBV-Kreisgruppe Neumarkt beobachtet in zunehmendem Maße illegale Zerstörungen von Biberrevieren im Landkreis. Gerade im März und April sind zum Beispiel im Bereich der Sulz  oder der Weißen Laber an zahlreichen Stellen Biberdämme zerstört worden. Auch gibt es immer wieder Funde von toten Bibern entlang der Bäche, deren Todesursache ungeklärt ist. Der LBV weist darauf hin, dass es sich bei der Beseitigung von Biberdämmen um Straftatbestände handelt (Straftatbestand: § 69 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz, da der Biber eine streng geschützte Tierart i.S.d. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist).

Das Abreißen von Biberdämmen führt dazu, dass das angestaute Wasser wie in einer Badewanne, in der der Stöpsel gezogen wird, schlagartig abfließt und der Laich von Amphibien weggeschwemmt wird oder austrocknet. Auch brütende Vogelarten, wie Enten und Gänse müssen ihre Nester aufgeben. Der Biber hält die Feuchtgebiete zudem offen oder halb offen, indem er sich als Landschaftspfleger betätigt und nachtreibende Gehölze in Schach hält. In den letzten Jahren haben sich sogar wieder vom Aussterben bedrohte Arten, wie Kiebitz, Bekassine oder Schwarzstorch in Biberlebensräumen der deren Umfeld angesiedelt. Der LBV hat keinerlei Verständnis dafür, dass diesen höchst bedrohten und streng geschützten Arten ihr Lebensraum durch selbsternannte Bibergegner entzogen wird. Der LBV wird dies in Zukunft konsequent zur Anzeige bringen.
 
Dabei geht es dem LBV nicht um Bereiche, in denen landwirtschaftlich genutzte Flächen in erheblichen Umfang beeinträchtigt werden. Hierfür gibt es bestehende Regelungen und Absprachen mit dem Landratsamt Neumarkt, in denen nach Rücksprache in Reviere eingegriffen werden kann.  Auch der LBV sucht hierbei ganz gezielt den Kontakt mit den Landwirten und sonstigen Nutzungsinteressenten, um über ein verträgliches Vorgehen zu beraten. Insbesondere dort, wo es immer wieder zu Konflikten mit Landnutzern kommt und starke Schäden zu befürchten sind, ist der LBV auch für pragmatische Lösungen offen. Diese Bereiche müssen allerdings im Vorfeld festgelegt werden. Außerdem müssten die Maßnahmen außerhalb der Fortpflanzungszeit des Bibers und anderer Arten stattfinden.

Ganz überwiegend handelt es sich aber bei den aktuellen Flächen um Bereiche, die gezielt für Naturschutzmaßnahmen (z.B. Renaturierungsmaßnahmen) bereit gestellt wurden, wie etwa an der Sulz bei Sondersfeld, oder in denen keine oder kaum Nutzungen stattfinden wie in den Talmooren der Weißen und Schwarzen Laber. Dort sind keine nennenswerten Schäden durch den Biber zu erwarten.

Der LBV weist auch auf die Vorteile hin, die durch den Wasserrückhalt in den Auen eingetreten sind, in denen im Sommer durch starke Trockenheit der letzten Jahre Wiesenflächen geradezu ausgedörrt waren. Auch von Seiten der Wasserwirtschaftsämter und der Unteren Naturschutzbehörde wird immer wieder auf diese kostenlose Dienstleistung des Bibers hingewiesen. In diesen Zusammenhang gehört auch der in jüngster Zeit zu beobachtende Umbruch von jahrzehntealten Wiesen im Landkreis Neumarkt, gerade in den Bachauen, in denen eigentlich Äcker in Wiesen umgewandelt werden sollten und nicht umgekehrt. Die intensive Wiesen- und Ackernutzung bis unmittelbar an den Bach ist oftmals erst der Grund dafür, dass es zu Konflikten mit dem Biber kommt.
 
Der LBV bittet alle umsichtigen Menschen Zerstörungen von Biberlebensräumen, welche keine intensiv land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen betreffen, an die LBV Kreisgruppe Neumarkt zu melden.

Fotos: Georg Knipfer
 

« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: