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Start der Hornissensaison – die Untere Naturschutzbehörde informiert

03.05.2022 Neumarkt / Landkreis.

Jetzt sind sie wieder unterwegs: die ersten Hornissen. Ende April/ Anfang Mai gehen die Jungköniginnen, die bereits im vergangenen Herbst geboren wurden, nach ihrem Winterschlaf auf die Suche nach einem geeigneten Nistplatz, um einen neuen Staat zu gründen. Hornissen bauen ihre Nester bevorzugt in Hohlräumen. Da die natürlichen Nistmöglichkeiten immer weniger werden, nisten sie sich inzwischen auch häufig in Rolladenkästen, Holzverkleidungen an Fassaden und auf Dachböden ein, wo es dann zu Konflikten mit dem Menschen kommen kann. Zwar sind Hornissen eher scheu und greifen nicht ohne Not an. In unmittelbarer Nähe zum Nest reagieren sie jedoch empfindlicher auf Störungen.
 
Hornissen zählen zu den naturschutzrechtlich besonders geschützten Tieren. Aus diesem Grund dürfen sie nicht getötet und auch ihre Nester nicht ohne Weiteres beseitigt werden. 
 
Kommt es dennoch zu Problemen, stehen die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt sowie ehrenamtliche Hornissenberater als Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern ein Nebeneinander von Mensch und Tier nicht möglich ist, weil eine Gefährdung besteht, beispielsweise aufgrund einer Allergie, und das Belassen des Nestes an Ort und Stelle nicht zumutbar ist, nehmen Hornissenberater mit entsprechender Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde auch fachgerechte Umsiedlungen von Hornissenvölkern vor.
 
Damit es gar nicht erst so weit kommt, gilt es jetzt, Anfang Mai, aktiv zu werden und die Augen offen zu halten. Durch Anbringen von Insektengittern an Fenstern und Türen kann verhindert werden, dass Hornissen und andere Insekten ins Haus gelangen. Einschlupflöcher zu Rollladenkästen oder Zwischendecken sollten abgedichtet und Rollladen mehrmals täglich benutzt werden. Abschreckend wirken auch natürliche Mittel, wie Zitronenduft, ätherische Öle, Essigessenz oder Ameisensäure. 
 
Sollten dennoch Probleme auftreten und Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde unter Tel.: 09181/470-1187 oder per E-Mail an naturschutz@landkreis-neumarkt.de wenden. Die Untere Naturschutzbehörde stellt bei Bedarf auch Kontakt zu den ehrenamtlichen Hornissenberatern für eine Beratung vor Ort her.
 
Schon gewusst?
 
  • Hornissen leben in einem einjährigen Sommerstaat: nur befruchtete Jungköniginnen überwintern und gründen im Frühjahr einen neuen Staat. Ab Mitte September sterben die alte Königin und die Arbeiterinnen. Das alte Nest wird nicht mehr bezogen.
  • Hornissen sind nützlich: ein starkes Hornissenvolk kann pro Tag bis zu 500 g Insekten (entspricht dem Volumen eines Medizinballs) fangen, darunter auch Insekten, die wir Menschen als lästig empfinden, wie z. B. Stechmücken ,Bremsen, Schmeiß- und Stubenfliegen. Im Garten können Hornissen wertvolle Dienste bei der biologischen Schädlingsbekämpfung leisten.
  • Hornissenstiche sind ungefährlicher als Stiche von Bienen: die verbreitete Redewendung, wonach drei Hornissenstiche einen Menschen und sieben Pferde töten können, ist falsch. Hornissengift ist nicht gefährlicher als das von Bienen, außer es liegt eine Allergie vor.
 
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