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Stadt Neumarkt beschafft mobile Luftreinigungsgeräte

02.08.2021 Neumarkt.

Die Stadt Neumarkt wird mobile Luftreinigungsgeräte für die Schulen und die Kinderbetreuungseinrichtungen beschaffen und dazu nun eine Ausschreibung vornehmen. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.7.2021 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung soll nun die europaweite Ausschreibung dafür durchführen. Diese ist aufgrund der zu erwartenden Kosten vorgeschrieben, die den EU-Schwellenwert von 214.000 Euro übersteigen werden. Nach jetzigem Stand geht die Stadt von einem Gesamtpreis von 640.000 Euro aus, wobei rund die Hälfte bei der Stadt als Ausgabe anfallen wird, für den anderen Teil ist eine Förderung bis zu 50 Prozent vom Freistaat angekündigt, allerdings mit einer Deckelung. Insgesamt will die Stadt rund 400 Geräte ordern, dazu auch gleich die Wartung der Geräte mit ausschreiben. Während sie für die neun Grund- und Mittelschulen als Sachaufwandsträger zuständig ist, übernimmt sie die Beschaffung der Geräte für die Kinderbetreuungseinrichtungen in freiwilliger Leistung. Die Stadt Neumarkt reagiert damit auf die erst am 6.7.2021 vom Ministerrat beschlossene „Förderung technischer Luftreinigungsgeräte in Schulen sowie im Kita-Bereich“. In Rekordzeit habe man bei der Verwaltung das Thema bearbeitet, um es noch in dieser Stadtratssitzung behandeln zu können. „Wenn Sie sich vorstellen, dass die zu diesem Programm gehörenden und für uns damit bindenden Förderrichtlinien erst am 12. Juli bekannt gemacht worden sind, dann können sie sich ausmalen, wie wir mit Hochdruck daran gearbeitet haben, die Unterlagen bis zum Versand der Einladungen zur Stadtratssitzung hinzubekommen.“

Oberbürgermeister Thumann drückte aber auch sein Unverständnis aus, dass wieder einmal auf Landesebene etwas verkündet worden war, bei dessen Ausführung die Kommunen vor große Probleme gestellt werden. Es gab vorab keine Info, keinen Austausch und es waren dafür weder die rechtlichen noch die finanziellen Voraussetzungen geschaffen worden. Auch die vom Freistaat in Aussicht gestellte Förderung von bis zu 50 Prozent sei nur ein plakatives Argument gewesen, das man genauer hinterfragen müsse. Denn es ist dabei eine Deckelung eingeführt worden. Es gibt bis zu 50 Prozent Förderung der tatsächlichen Kosten, aber die Förderung ist auf maximal 1.750 Euro pro Raum begrenzt. Kosten die Geräte mehr, so trägt die Kommune mehr als die 50 Prozent der Kosten. Und auch wenn man für einen Raum zwei oder mehr Geräte benötigt, bleiben die Mehrkosten bei den Kommunen hängen.

Nichtsdestotrotz werde die Stadt nun 200 Geräte für ihre neun Grund- und Mittelschulen anschaffen und auch gleich noch in einer freiwilligen Aktion weitere 200 für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Neumarkt mit besorgen. Nach jetzigem Stand geht die Stadt von einem Gesamtpreis von 640.000 Euro aus, wobei rund die Hälfte bei der Stadt als Ausgabe anfallen wird. Allerdings sei auch da ein Wermutstropfen zu erwarten“: „Man muss kein Prophet sein, um zu ahnen, was uns droht“, konstatiert OB Thumann. „Nach der Forderung der Landesregierung, dass die Kommunen flächendeckend solche Luftreinigungsgeräte für Schulen und Kitas anschaffen sollen und der Freistaat dies in Teilen fördern will, wird die Nachfrage sprunghaft ansteigen und damit wird auch der Preise für die Geräte ansteigen. Ganz abgesehen davon, dass es fraglich ist, wann wir solche Geräte geliefert bekommen, um sie in den Schulen und Kitas in Betrieb nehmen zu können, wenn jetzt alle solche Geräte wollen.“

Von Seiten der Stadt werde alles getan, um diesen Prozess zu beschleunigen. So soll schon nächste Woche die europaweite Ausschreibung erfolgen und aufgrund der verkürzten Frist könnte schon voraussichtlich am 18.8.2021 Submission sein. Danach sollen die eingegangenen Angebote geprüft und bewertet werden. Wenn alles gut läuft, könnte um den 7.9. herum die Vergabe erfolgen. Dies müsste jedoch in einem Stadtratsgremium erfolgen. Im Sinne einer zügigen Ausführung wurde Oberbürgermeister Thumann daher vom Stadtrat ermächtigt, die Vergabe als Eilentscheidung vorzunehmen und über das Ergebnis in der folgenden Sitzung zu berichten.

 

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