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Schäden im Wald bewerten

19.01.2016 Batzhausen.

Die Mitgliedsjagdgenossenschaften trafen sich innerhalb ihres Zusammenschlusses der Arbeitsgemeinschaften im Bayerischen Bauernverband. 
 
Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften, Alois Schuster, hatte die Jagdvorsteher zu einer gemeinsamen Veranstaltung geladen. Hauptthema war die Bewertung von Wildschäden im Wald. Als Referent hatte die Arbeitsgemeinschaft Forstassessor Patrick Halbauer vom BBV-Generalsekretariat eingeladen, der in einem ausführlichen Vortrag die eine einfache und einheitliche Bewertung von Verbiss- und Fegeschäden bei Forstkulturen vorstellte. „Die Anleitung ersetzt nicht einen Gutachter, aber sie ist ein guter Anhaltspunkt.“ schränkte Halbauer ein. Er stellte zunächst fest, dass die Jagdgenossenschaft die Wildschadensersatzpflicht durch den Jagdpachtvertrag auf den Jagdpächter überträgt. Er empfahl den Jagdgenossen und den Jägern: „Streben Sie eine gütliche Einigung bei einem Schaden an. Wichtig ist ein gutes Miteinander“. Gelinge dies nicht, gebe es ein gemeindliches Vorverfahren zur Schadensabwicklung, das sowohl für den Wald, als auch für landwirtschaftliche Schäden gelte. Wichtiges Mittel im Miteinander von Grundstückseigentümer und Jagdpächter seien regelmäßige Waldbegänge, um sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen. Der Grundsatz heiße „Verhüten geht vor Vergüten“, so Halbauer.
 
Intensiv diskutiert wurde im Rahmen der Versammlung die Verwendung von Nachtsichtgeräten in Schwarzwildproblemregionen. Die anwesenden Jäger und Jagdvorsteher sprachen sich eindeutig für die Nachtzieltechnik bei der Schwarzwildjagd aus. Das Bundeskriminalamt nehme derzeit eine ablehnende Haltung ein. Der Bauernverband werde hier weiter politisch tätig bleiben. Hier kommt auch Unterstützung vieler Jäger, deren Verbandsspitze (BJV) eine Nachtzieltechnik ablehnt. Verschiedene Bausteine, wie auch das Abhalten von revierübergreifenden Bewegungsjagen, müssten laut Halbauer genützt werden, um die ansteigenden Schwarzwildpopulationen in den Griff zu bekommen.
 
Weiteres Thema des Abends war die Eigenbewirtschaftung des Reviers durch die Jagdgenossenschaft selbst. Halbauer zeigte dabei auf, dass die Eigenbewirtschaftung durchaus ein probates Mittel sei, um bei Problemen mit Schwarz- oder Rehwild als Jagdgenossenschaft unmittelbaren Zugriff auf die Art der Bejagung zu haben. ?Bevor man die Jagd verschenke und auch noch den vollen Wildschadensersatz als Jagdgenossenschaft übernehmen solle, lohne es sich zu überprüfen, ob man nicht doch eine Eigenbewirtschaftung anstreben solle, so Halbauer.
 
Behördenleiter Harald Gebhardt vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Neumarkt berichtet über das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung in 2015. Außer in drei Hegegemeinschaften lautete darin die Empfehlung, den Abschuss zu erhöhen. Er empfahl wie Halbauer den Jagdvorstehern, öfter bei den Revierbegängen mit dabei zu sein. Kreisobmann Martin Schmid dankte den aktiven Jägern für ihren Einsatz, Schäden in Wald und Flur zu minimieren. 
 
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