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Parteiverkehr in den Rathäusern nach vorheriger Terminvereinbarung

08.05.2020 Neumarkt.

Ab Montag, 11. Mai 2020 bietet die Stadt den Bürgern einen eingeschränkten Parteiverkehr in den vier Rathäusern. Besuche sind dann nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies war schon jetzt in dringenden Fällen erlaubt, nunmehr entfällt die Dringlichkeit als Begründung. Allerdings müssen Besucher vorher einen Termin vereinbaren und die in den Rathäusern geltende Mund-Nasen-Maskenpflicht beachten. Die Stadt bittet die Besucher, dass sie ihre Masken selber mitbringen. Ein Zutritt ohne Maske ist nicht erlaubt. Desinfektionsmittel stehen bereit. Der Zugang zu den Rathäusern ist weiterhin geschlossen, Besucher mit Termin müssen klingeln und werden dann eingelassen. Die Terminabsprache erfolgt am besten mit dem zuständigen Amt bzw. Ansprechpartner. Diese finden sich im Bereich „Rathaus & Bürgerservice“ auf der Internetseite der Stadt unter www.neumarkt.de. Aber auch telefonisch unter der Nummer 09181/255-0 oder per Mail unter info@neumarkt.de können sich die Bürger melden, sie werden dann an die entsprechenden Mitarbeiter weitergeleitet. Ungeachtet dessen bittet die Stadt die Bürgerinnen und Bürger angesichts der Corona-Pandemie um Prüfung, ob ein persönlicher Besuch im Rathaus notwendig ist oder ob das Anliegen auch per Telefon, per E-Mail oder auch schriftlich abgewickelt werden kann.

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