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Neumarkter Wohnbau GmbH darf nicht zur Amigo-GmbH der CSU werden

25.05.2021 Neumarkt.

Die Neumarkter CSU möchte eine neue städtische „Wohnbau GmbH“ gründen, die nicht auf öffentliche Ausschreibungen angewiesen ist, sondern Angebote auf dem freien Markt anfordern kann. Die SPD Neumarkt ist strikt gegen ein solches Ansinnen, denn die öffentliche Ausschreibung sichert den fairen Wettbewerb und verhindert Amigo-Wirtschaft!
 
Die Idee der Neumarkter CSU-Stadtratsfraktion ging in den vergangenen Tagen durch die Presse: Man wolle die bestehende kommunale „Wohnungsbau- und Servicegesellschaft mbh“ umgestalten und in eine neue „Wohnbau GmbH“ mit erweiterten Zuständigkeiten überführen. Diese Umstrukturierung solle notwendige Entscheidungen beschleunigen und Verwaltungsprozesse verschlanken. Dazu gehört offenbar auch der Verzicht auf öffentliche Ausschreibungen.
 
Aus gutem Grund gelten auch kommunale Wohnbau-GmbHs als öffentliche Auftraggeber und sind daher zu öffentlichen Ausschreibungen verpflichtet, sobald sie auch nur teilweise Aufgaben im Allgemeininteresse übernehmen. Dies wurde in gerichtlichen Urteilen so entschieden*.
 
Die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung sichert einen fairen Wettbewerb und sorgt dafür, dass kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen angemessen an Bauprojekten beteiligt werden. Dabei sollen Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten sogar bevorzugt berücksichtigt werden.**
 
Die Neumarkter CSU sieht die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung scheinbar eher als hinderliches Übel an. Dabei ist es ja nicht einmal so, dass öffentliche Ausschreibungen für jedes Kleinprojekt notwendig wären: Unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist das Vergabeverfahren nämlich bereits jetzt deutlich vereinfacht. Kleine Aufträge können sogar unbürokratisch ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden. Derzeit sind diese Grenzen zudem vorübergehend erhöht, um öffentlichen Auftraggebern während der Corona-Pandemie die Arbeit zu erleichtern.
 
Das Vorhaben der Neumarkter CSU ist also nicht nur moralisch fragwürdig, sondern praktisch völlig unnötig.
 
Die Neumarkter SPD wird sich dem entschieden entgegenstellen und auch in Zukunft darauf aufpassen, dass Entscheidungsverfahren im Rathaus transparent sind und damit die Regeln für einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb sichern.
 
*Gerichtsurteil: OLG Brandenburg, 06.12.2016, 6 Verg 4/16.
 
**Quelle: Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Antragswesen (VVöA)
 
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