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Organspende: MdB Alois Karl hat seine Entscheidung für die doppelte Widerspruchslösung gefällt

14.01.2020 Neumarkt / Berlin.

Bundestagsabgeordneter Alois Karl hat bereits mit seiner Unterschrift klar gemacht, dass er sich bei der Abstimmung im Bundestag am Donnerstag, 16. Januar für die doppelte Widerspruchslösung entscheiden wird, mit der Bundesgesundheitsminister Jens Span künftig die Organspender registrieren will. Er befindet sich dabei Partei übergreifend in guter Gesellschaft. So gehören Angela Merkel und viele andere prominente Mitglieder des Bundestages zu den Mitunterzeichnern.
 
Ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen einzuschränken, soll es mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinander zu setzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen. Nach dem Gesetzentwurf gilt jede Person als Organ- oder Gewebespender, es sei denn es läge ein ausdrücklicher Widerspruch oder ein entgegenstehender Wille vor. Ist dies nicht der Fall, ist, anders als bisher, eine Organ- oder Gewebespende zulässig.
 
Alois Karl hätte sich grundsätzlich gefreut, wenn die 84 Prozent der Bundesbürger, die der Organspende positiv gegenüber stehen, auch einen Organspendeausweis mit sich tragen würden. Doch das tun eben nur 36 Prozent. Das hat zur Folge, dass über 9.000 Menschen in Deutschland auf eine Organspende warten, aber jährlich weniger als 1.000 von ihnen geholfen werden konnte. „Die Warteliste wird immer länger“ bedauert der Stimmkreisabgeordnete in einer Stellungnahme.Mehrere Hundert Menschen pro Jahr (ca. 400), die in der Warteliste eingetragen sind, erlebten es nicht, dass für sie ein geeignetes Spenderorgan gefunden werden kann. Die „doppelte Widerspruchslösung“ ermöglicht es jedem Bundesbürger, eine Organspende abzulehnen bzw. zu ändern. Sie entlastet Angehörige, da sie in einer schwierigen Situation nicht eine Entscheidung für den Hirntoten treffen müssen. Doppelte Widerspruchslösung schützt aber auch diejenigen, die die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht ermessen können. Die doppelte Widerspruchslösung setzt auch auf verstärkte Information der Bürger über Ärzte, persönliche Anschreiben und ein Info-Kampagne.
 
Den Abgeordneten liegt auch ein alternativer Antrag zur Entscheidung vor ( „Zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft für eine Organspende") . Bei ihm sieht Alois Karl nicht gewährleistet, dass die notwendige Zahl an Spendeorganen für Schwerstkranke schlussendlich zur Verfügung steht.
 
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