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LBV-Kreisgruppe Neumarkt gegen Windräder im Grafenbucher Forst

26.05.2021 Neumarkt / Röckersbühl.

Die Neumarkter Kreisgruppe des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) appelliert an den Markt Lauterhofen, die Errichtung von Windrädern im südlichen Grafenbucher Forst abzulehnen. Im Grafenbucher Forst brütet mindestens ein Paar des gefährdeten Schwarzstorches, der nach dem Bayerischen Windenergieatlas als besonders störungsempfindlich gilt.

Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass ein Investor in einem Privatwald östlich von Ballertshofen einige Windkraftanlagen errichten möchte. Genauere Planungen sind bislang nicht veröffentlicht. Der Marktgemeinderat von Lauterhofen befasst sich demnächst mit dem Vorhaben.

In einem Schreiben an den Markt Lauterhofen fordert der LBV die Gemeinderat auf, sich gegen die Anlagen auszusprechen. Der Grafenbucher Forst ist eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der Neumarkter Region und zudem eines der letzten großen Waldgebiete in unserer Region ohne Windkraftanlagen. Er bietet seltenen Tierarten einen Rückzugsraum. Seit etlichen Jahren brütet in dem Waldgebiet der scheue Schwarzstorch. Die Störche streifen zur Nahrungssuche weit umher. Gerade auch die ruhigen, wasserreichen Taleinschnitte südlich des Grafenbucher Forstes werden vom Storch regelmäßig aufgesucht.

In einem Abstand von drei Kilometern zum Horst ist laut Bayerischem Windenergieerlass die Errichtung von Windenergieanlagen untersagt, ebenso in einem Umkreis von 10 km zu regelmäßig aufgesuchten Nahrungshabitaten.

Nach Ansicht des LBV hat der Landkreis Neumarkt mit seiner überdurchschnittlich hohen Anzahl an Windkraftanlagen das energiepolitische Soll in puncto Windkraft bereits übererfüllt. Weitere Anlagen, insbesondere in Waldgebieten, lehnen wir ab.

Die LBV-Kreisgruppe betont, dass ihre ablehnende Haltung nichts mit einer reflexartigen Abwehr gegen Windkraftanlagen zu tun hat. Die Kreisgruppe unterstützt ausdrücklich die Energiewende.

Bereits vor 10 Jahren hat die Kreisgruppe ein Positionspapier zur Energiewende veröffentlicht. Danach sollten Windkraftanlagen generell nicht in größeren Waldgebieten errichtet werden, sondern vorrangig im Offenland. Die geltende 10 H-Abstandsregelung führt jedoch dazu, dass Windräder meistens nur noch an abgelegenen Waldstandorten geplant werden können.

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