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Landesverband bayerischer Fahrlehrer informiert über Automatikregelung

26.06.2020 Neumarkt.

Fahren lernen ohne zu Schalten, das können nun bald die Führerscheinaspiranten in Deutschland. Manfred Schreiner, Kreis und Regionalvorsitzender des bayerischen Fahrlehrerverbands informiert, dass die „Automatikregelung“ bald gestrichen wird

Ein noch nicht verabschiedeter Entwurf sieht vor, dass die Automatikbeschränkung am 01.01.2021 in Kraft treten soll. Zum Wegfall soll eine mindestens 10-stündige Ausbildung auf Schaltfahrzeugen erfolgen. Die Ausgestaltung dieser Ausbildung kann inhaltlich und in Bezug auf die Methoden von den Fahrlehrern frei gestaltet werden

Im Anschluß muß ein mindestens 15-minütiger Test vor Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung der sogenannten „Schlüsselzahl 197“ erfolgen. Auch Inhaber mit einer bisherigen Führerschein der Klasse B mit Automatikbeschränkung können nach einer Ausbildung von mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltfahrzeugen, die Tilgung einer Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) nach einer 15-minütigen Testfahrt beantragen.

Der Verband wir über alle Einzelheiten informieren, sobald die Verordnung verabschiedet ist. Mit der Verabschiedung wird voraussichtlich im Herbst 2020 gerechnet.

Aktuell muss der Inhaber eines Führerscheins der Klasse B-mit Automatikeintrag (Kennziffer 78) eine neue Fahrprüfung machen, um die Erlaubnis einen Schaltwagen fahren zu dürfen, zu erhalten. Dies ist ein Hinderungsgrund für den Einsatz moderner E-Fahrzeuge in der Fahrausbildung, da diese generell mit Automatikgetrieben ausgestattet sind. Aus diesem Grund beschloss die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer am 09.11.2017, sich für den Wegfall dieser Beschränkung nach Fahrprüfungen auf Elektrofahrzeugen einzusetzen. Somit soll der Weg für eine moderne umweltschonende Fahrausbildung geebnet werden.
 

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