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Hecken und andere Gewächse schneiden

23.09.2019 Neumarkt.

Behinderungen auf Wegen und Straßen dürfen nicht sein

Die Stadt bittet die Grundstücksbesitzer darauf zu achten, dass Hecken, Sträucher und Äste so geschnitten sind, damit die Sicherheit im Straßenverkehr stets gewährleistet ist. Die Pflanzen dürfen dabei das Lichtraumprofil der öffentlichen Straßen nicht behindern. Dazu ist über Gehwegen eine lichte Höhe von 2,50 Metern frei zu halten, über Fahrbahnen eine von mindestens 4,50 Metern. Der Rückschnitt hat auch so zu erfolgen, dass Straßenschilder für die Verkehrsteilnehmer zu erkennen sind. Geeignet für den Rückschnitt ist die Zeit zwischen Oktober und Februar. Darüber hinaus weist die Stadt auch auf die Reinigungspflicht sowie die Räum- und Streupflicht nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt hin. Insbesondere sind die Geh- und Radwege vor den Grundstücken von Gras, Blättern und Unkraut zu befreien. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer dankt die Stadt den Bürgern für ihren Einsatz zum Erhalt der Verkehrssicherheit.

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