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Großübung am Neumarkter Klinikum am 25.09.2021

23.09.2021 Neumarkt.

Behinderungen bei der Versorgung leichterer Notfälle möglich

Am Vormittag des kommenden Samstages, 25.09.2021, wird eine sog. MANV-Übung am Neumarkter Klinikum durchgeführt. Um den Übungscharakter möglichst hoch zu halten, werden Einzelheiten und genaue Terminangaben im Vorfeld nicht genannt.

Der Massenanfall von Verletzten (MANV) bezeichnet eine Situation, bei der eine große Zahl von Betroffenen versorgt werden muss. Dies kann zum Beispiel bei Busunfällen, Bombenattentaten, großflächigen ABC-Einsatzlagen, Seuchen oder Flugzeugabstürzen der Fall sein. Dabei stellt ein Massenanfall von Verletzten einen Grenzbereich zwischen der Notfallmedizin und der Katastrophenmedizin dar. Die individualmedizinische Versorgung muss teilweise zum Wohl von Vielen eingeschränkt werden, um Ressourcen zielorientiert einsetzen zu können. Die Bewältigung eines MANV-Ereignisses ist eine Herausforderung, die von den Organen der öffentlichen Gefahrenabwehr interdisziplinär angegangen werden muss. Kliniken stellen einen vitalen Part in diesem System dar und müssen unter Umständen plötzlich große Patientenströme erstaufnehmen und versorgen. Eine entsprechende Vorplanung und regelmäßiges Training sind daher essentiell, um die Versorgung der Landkreisbevölkerung in solch außergewöhnlichen Lagen im Ernstfall sicherzustellen.

Die Großübung findet am kommenden Samstag, 25.09.2021, vormittags statt. Damit diese ein möglichst realistisches Szenario umfasst, wird Art, Zeitpunkt und Umfang der MANV-Übung im Vorfeld nicht bekannt gegeben.

Das Klinikum weist darauf hin, dass es im Zuge der Großübung zu geringfügigen Beeinträchtigungen bei der Behandlung leichterer Verletzungen und Erkrankungen im Notfallzentrum kommen kann, ohne dass dies negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Notfallpatienten haben wird. Auch die stationäre Versorgung der Klinikpatienten ist in keiner Weise eingeschränkt. Für die Übung wurde zudem ein coronakonformes Hygienekonzept erstellt, so dass die Beteiligten größtmöglichen Schutz genießen.

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