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Für den diesjährigen Kulturpreis und Kulturförderpreis können noch Vorschläge eingereicht werden

26.08.2019 Neumarkt.

Die Stadt Neumarkt erinnert daran, dass weiterhin Vorschläge für den diesjährigen Kulturpreis und Kulturförderpreis eingereicht werden können. Sowohl die Neumarkterinnen und Neumarkter als auch Stadträtinnen und Stadträte genau so wie Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind dabei aufgerufen, Einzelpersonen oder Gruppen aus dem kulturellen Leben Neumarkts vorzuschlagen. Bis 30. September 2019 können diese schriftlich mit kurzer Begründung bzw. Informationen zum Vorgeschlagenen an das Kulturamt der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Fischergasse 1, 92318 Neumarkt, per E-Mail an kulturamt@neumarkt.de oder per Fax an 09181/255-2629 geschickt werden. Aus dem Kreis der Vorgeschlagenen wird das zuständige Preisgremium mit Oberbürgermeister Thomas Thumann, dem Kulturreferenten Stadtrat Peter Ehrensberger und der Leiterin des Kulturamts der Stadt Barbara Leicht die Preisträger auswählen. Die Auswahl wird im Verwaltungs-und Kultursenat vorberaten, der endgültige Beschluss über die Preisverleihung erfolgt im Stadtrat. Die Preisverleihung erfolgt in der Festlichen Sitzung des Stadtrates am 18. Dezember 2019.

In der Stadt Neumarkt wird seit 1987 der Kulturpreis verliehen. Damit werden Vereine, Initiativen und Persönlichkeiten gewürdigt, die sich um das kulturelle Leben in der Stadt verdient gemacht haben. Musikgruppen, Chöre, ein Architekt, ein Heimatforscher, eine Kabarettistin, dazu bildende Künstler und Bildhauer und einige mehr umfasst das Spektrum der bisherigen Kulturpreisträger. 2006 wurde zudem der Kulturförderpreis eingeführt, um neue gute Entwicklungen im kulturellen Bereich zusätzlich zu würdigen. Vom „Projekt Ilse“ über das integrative Orchester „Kunterbunt“ der städtische Sing- und Musikschule und die IMA bis zur Stadtkapelle Mistelbach reicht dabei die Liste der Geförderten.

Im November 2018 hat der Stadtrat eine neue Satzung beschlossen, in der die Handhabung der beiden Preise neu geregelt wurde. Darin heißt es u.a., dass der Kulturpreis alle zwei Jahre verliehen wird, während der Kulturförderpreis jährlich verliehen werden kann. Eine jährliche Verpflichtung zur Verleihung des Kulturförderpreises besteht jedoch nicht. Auch die Dotierung der Preise ist in der Satzung festgehalten. Danach ist der Kulturpreis mit einer finanziellen Zuwendung von 5.000,00 € ausgestattet, der Kulturförderpreis ist mit einer finanziellen Zuwendung von 1.000,00 € verbunden.

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