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Früherer Neumarkter Dekan zieht Berufung zurück

23.07.2019 Neumarkt.

Der frühere Neumarkter Dekan Norbert Dennerlein (58) will das Urteil der kirchlichen Disziplinarkammer - entgegen früherer Aussagen - nun doch akzeptieren. Wie sein Anwalt am Mittwoch mitteilte, zieht sein Mandant "nach reiflicher Überlegung" die Berufung zurück. Dennerlein wurde beklagt, "die nötige Distanz in zwei Fällen erwachsenen kirchlichen Mitarbeitern gegenüber" nicht gewahrt zu haben.

Sein Anwalt begründete die Entscheidung damit, dass die Kammer selbst einen Vergleich nahegelegt und die Vorwürfe einer Pflichtverletzung als "im unteren Bereich angesiedelt" bezeichnet habe. Aus diesen Gründen wolle Dennerlein die Sache nun doch "auf sich beruhen" lassen, "auch wenn er mit einigem nicht einverstanden ist, was Gegenstand des Verfahrens und der Entscheidung war".

Die kirchliche Disziplinarkammer hatte Ende April geurteilt, dass der frühere Dekan "wegen Amtspflichtverletzung seines Amtes enthoben wird, unter Versetzung auf eine andere Stelle", wie es in der Begründung hieß. Dennerlein hatte das Urteil durch seinen Rücktritt als Dekan im April 2016 vorweggenommen. Damals wurde er auf eine Stelle "mit allgemeinkirchlichem Auftrag" versetzt.

"Die Versetzung führte unter anderem zu einem geringeren Gehalt", hatte Vorsitzender Richter Kilian Brodersen dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt. Eine weitere Maßnahme der Disziplinarkammer sieht vor, dass Dennerlein für die Dauer von fünf Jahren untersagt wird, ein Amt mit Vorgesetztenfunktion auszuüben. Dieses Urteil hat nun Rechtskraft.

Nach dem Rückzug aus der Berufung betonte Dennerleins Anwalt, dass sein Mandant "Pfarrer und Kirchenbeamter" bleibe. Dennerlein sei zwar aus dem Amt des Dekans enthoben, "aber nie aus dem Dienstverhältnis der Kirche entlassen" worden. Dennerlein ist derzeit im Gottesdienst-Institut in Nürnberg tätig. Laut Anwalt geht er davon aus, dass das so bleibt.

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