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Förderkulisse Benachteiligte Gebiete vom Ministerium erklärt

20.07.2018 Neumarkt.

Vor kurzem wurde die Karte für die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete veröffentlicht. Nach EU-Vorgaben mussten alle Bundesländer die Abgrenzung nach acht biophysikalischen Kriterien, wie z.B. Temperatur, Höhenlage, Trockenheit, Bodenfeuchte, Bodenarten und Durchwurzelungstiefe vornehmen. Dabei sind einige Gebiete in Bayern herausgefallen. Jedoch sind einige Gebiete als „aus anderen Gründen spezifisch benachteiligt“ wieder oder neu aufgenommen worden. Für den Landkreis Neumarkt bedeutet das, dass 23 Gemarkungen aus der Gebietskulisse herausfallen. Welche Vorgaben dazu geführt haben und wie das Ministerium bei der Neuabgrenzung vorgegangen ist, stellt der Bayerische Bauernverband in einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 25. Juli um 19:30 Uhr im Gasthaus Rödl in Hörmannsdorf vor. Es referiert der Ministerialdirektor Anton Dippold vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium.
 
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