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FFP2 Masken für Bedürftige werden zugesandt

19.01.2021 Neumarkt / Landkreis.

Die Corona-Pandemie stellt uns weiter vor große Herausforderungen. Um den Infektionsschutz im öffentlichen Raum gerade dort zu verbessern, wo immer noch viele Menschen aufeinandertreffen, hat der Ministerrat am 12.01.2021 beschlossen, dass im ÖPNV und im Einzelhandel das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske verpflichtend ist.
 
Für besonders Bedürftige werden FFP2-Masken aus dem Pandemiezentrallager zur Verfügung gestellt. Personen ab 15 Jahre, die bedürftig sind, erhalten fünf dieser Schutzmasken. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlosen und Nutzer von Tafeln.
 
Diese Masken können nicht abgeholt werden. Sie werden den bedürftigen Landkreisbürgerinnen und –bürgern Ende dieser Woche per Post zugesandt!
 
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