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„Eilentscheidung“ vom Verwaltungsgericht abgelehnt

28.03.2019 Neumarkt.

Über die Vergabe des Festwirts für die Frühlings- und JURA-Volksfeste 2019 – 2021 wird seit vielen Wochen in den Neumarkter Medien intensiv berichtet. Die Stadt Neumarkt hat mit dem Hinweis ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und auf die nichtöffentliche Entscheidung im Stadtrat bisher inhaltlich keine Stellungnahme abgegeben und wird dies während des weiterhin andauernden Verfahrens so beibehalten. Insbesondere in den Tageszeitungen wurde auch berichtet, dass einer der abgelehnten Bewerber aktuell eine „Eilentscheidung“, also eine einstweilige Anordnung gem. § 123 Verwaltungsgerichtsordnung beantragt hat. Wir teilen Ihnen mit, dass dieser Antrag mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26.03.2019 abgelehnt wurde. Zu den Entscheidungsgründen können wir ebenfalls mit dem Hinweis auf das laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilen. Innerhalb von zwei Wochen können nun die Beteiligten gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

 

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