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Die Online-Versteigerung der Fundfahrräder und anderer Fundsachen startet am 17. September

14.09.2020 Neumarkt.

Die Stadt Neumarkt lässt ab 17.9.2020 wieder Fundfahrräder und Fundgegenstände online versteigern. Bereits seit 20.8.2020 zeigt eine Vorschau im Internet unter www.sonderauktionen.net die zu versteigernden Artikel. Darunter befinden sich viele Fahrräder und Mountainbikes, Lese- und Sonnenbrillen, Armbanduhren, Schmuck, Handys und Lautsprecher. Die Auktion selbst startet dann am 17.9.2020 um 17 Uhr und dauert bis 27.9.2020 um 17 Uhr. Die Registrierung und die Abgabe von Geboten auf dem Portal www.sonderauktionen.net ist für Bieter kostenlos. Sie zahlen nur den Ersteigerungswert und ggf. Versandkosten. Die Auktion folgt im Prinzip einer Rückwärtsauktion. Das heißt, die Stadt legt für jeden angebotenen Artikel einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Laufzeit der Auktion fest. Über die Laufzeit der Auktion verteilt fällt der Kaufpreis des Artikels in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis. Der jeweils aktuelle Verkaufspreis eines Artikels wird dem Bieter angezeigt. Möchte ein Bieter diesen Artikel zu dem genannten Kaufpreis erwerben, greift er einfach in dem Moment zu. Eine andere Möglichkeit ist es, als Bieter ein Gebot abzugeben und seinen Wunschpreis im Vorhinein festzusetzen. Sollte kein anderer vorher zuschlagen oder das abgegebene Gebot überboten werden, erhält dieser Bieter den Zuschlag, wenn der fallende Kaufpreis sein Wunschpreisgebot erreicht.

Die Online-Versteigerung der Fundsachen löst seit 2018 die früher übliche Versteigerung der Fundfahrräder im Bauhof ab. Die bisherigen zwei Online-Auktionen waren erfolgreich verlaufen und alle Artikel konnten versteigert werden.

Die Stadt setzt im Bereich Fundsachen schon seit längerem auf die Digitalisierung. Schon seit über vier Jahren gibt es unter www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/online-fundbuero/ das Online-Fundbüro der Stadt. Dort können Bürger über das Internet prüfen, ob der von ihnen verlorene Gegenstand bei der Stadt abgegeben wurde. Fundgegenstände, die nicht abgeholt werden und die auch der Finder nach sechs Monaten nicht in Besitz nehmen will, versteigert die Stadt dann. Fundsachen werden grundsätzlich an den Verlierer ausgehändigt, wenn dieser sich meldet und den Besitz nachweisen kann. Dafür hat er sechs Monate Zeit. Geschieht dies nicht, dann kann der Finder Eigentümer der Fundsache werden, wenn er dies schon bei der Anzeige des Fundes entsprechend mit angegeben hat. Verzichtet der Finder auf den Fund, geht dieser Gegenstand ins Eigentum der Stadt über und die Stadt versteigert ihn. Die Onlineversteigerung wird einmal im Jahr durchgeführt. Sie gilt für Fahrräder, Wertsachen, Elektrogeräte, Schmuck etc. Andere Fundsachen wie etwa Schlüssel und ähnliches werden vernichtet.
 

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