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Corona-Pandemie: Bayern setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um

01.10.2020 Bayern.

Bislang haben Deutschland und der Freistaat Bayern die Herausforderungen der Corona-Krise auch Dank breiter Unterstützung der Bevölkerung gut bewältigt. Vor dem Hintergrund der nun beginnenden kalten Jahreszeit, der anstehenden Erkältungs- und Grippesaison und der auch in Bayern wieder gestiegenen Infektionszahlen gilt nun mehr denn je das Gebot der Umsicht und der Vorsicht. Nur durch konsequentes und verständiges Zusammenwirken der gesamten Gesellschaft und erhöhte Vorsicht, insbesondere bei privaten Feiern und Treffen, können die bislang erreichten Erfolge erhalten bleiben. Wichtigstes Ziel bleibt die Verhinderung eines weiteren flächendeckenden Lockdowns. Vor allem die Offenhaltung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Stärkung der Wirtschaft stehen im Fokus aller Anstrengungen. Gezielte, an das regionale Infektionsgeschehen angepasste Maßnahmen sind am besten geeignet. Sie gewährleisten, dass das Infektionsgeschehen begrenzt wird, nachverfolgbar bleibt und Infektionsketten durchbrochen werden. Neben den allgemeinen Regeln des Abstandhaltens, der Hygiene und der Alltagsmasken kommt in der kälteren Jahreszeit vor allem auch dem regelmäßigen Lüften in privaten und öffentlichen Räumen besondere Bedeutung zu, um die Gefahr einer Ansteckung zu verringern. Der von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 29. September 2020 gefasste Beschluss sieht hierzu bundesweit einheitliche Leitlinien vor. Bayern ist Vorreiter und Unterstützer dieses Kurses.
 
Im Einzelnen beschließt der Ministerrat die folgenden Maßnahmen und Regeln:
 
• Um die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu gewährleisten, sind wahrheitsgemäße Kontaktdaten (insbesondere Kontaktinformationen und Aufenthaltszeitraum) unerlässlich. Es wird deswegen eine entsprechende, bußgeldbewehrte Pflicht zur Erfassung der Daten für Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter von 1.000 Euro eingeführt. Für falsche persönliche Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants usw. soll ein Bußgeld in Höhe von in der Regel bis zu 250 Euro für den Gast gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden.
 
• Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
 
• Bei einem Überschreiten einer Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen verbleibt es bei den entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 22. September 2020 erlassenen Regelungen.
 
• Die bayerische Einreise-Quarantäne-Verordnung wird bis zum 18.10.2020 verlängert.
 
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Es wird eine neue 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Geltung bis zum 18.10.2020 erlassen.
 
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