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Volksbegehren Artenvielfalt – Beschluss Bayerischer Landtag

29.07.2019 Neumarkt.

Das soeben vom bayerischen Landtag verabschiedete Gesetz zum Artenschutz war einer der zentralen Punkte der letzen Vorstandssitzung des BUND Naturschutz Kreisvorstands.  „Wir begrüßen es sehr, dass die Mehrheit des Bayerischen Landtags den Willen der Bevölkerung für mehr Artenschutz verstanden hat und dies sogar mit einem weiteren Gesetz ergänzt hat“, freut sich Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN).
 
Das erfolgreichste Volksbegehren in Bayern, die weitgehend konstruktiven Diskussionen in den Facharbeitsgruppen und am Runden Tisch sowie die vielen vor Ort entstandenen Initiativen, sind ein starkes Hoffnungszeichen und ein gemeinsamer Aufbruch für die Rettung der bedrohten Artenvielfalt in Bayern, dem noch viele weitere Schritte folgen müssen.
 
„Dass im Landkreis Neumarkt 18 % der Bevölkerung für das Volksbegehren gestimmt haben, ist ein klarer Auftrag an die Politik und die Gemeinden, die gesetzlichen Verbesserungen nun auf allen Ebenen mit Leben zu erfüllen,“ sagt Josef Guttenberger, Vorsitzender der Kreisgruppe Neumarkt. „Für eine echte Trendwende im Naturschutz benötigen wir mehr Flächenschutz und Schutz der Natur vor Zerstörung, das heißt u.a. den Verzicht auf den weiteren überdimensionierten Ausbau der B299, ein drastisches Abspecken des geplanten Kernwegenetzes.
 
Der BN wird mit seinen mehr als 600 Ortsgruppen die Umsetzung des Artenschutzpaketes konkret vor Ort begleiten und die nötigen Maßnahmen einfordern.
 
Unabhängig von den Gesetzen, die im Landtag beschlossen werden, sind für den BN auch grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen wichtig: „Viele Landwirte sind bereit für mehr Naturschutz, aber sie brauchen die richtigen Rahmenbedingungen“, so Mergner. „Wir erwarten daher von der Staatsregierung nun auch, dass sie aktiv an einer Ökologisierung der EU-Agrarpolitik arbeitet.“ Auch die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung: „Hier brauchen wir als wichtigen Rahmen eine gesetzliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf 5 ha/ Tag.“ Im Landkreis Neumarkt laufen die Gewerbegebiete bei Tauernfeld und im Außenbereich von Seubersdorf eindeutig gegen die Absichten dieses Gesetzes.
 
In den aktuellen Haushaltsverhandlungen müssen nach Ansicht des BN die nötigen Mittel für mehr Personal eingestellt werden. „Die Umsetzung der Gesetze vor Ort erfordert viel Beratung, Aufklärung, fachliche Begleitung und auch Kontrolle, dafür braucht die Verwaltung an den Unteren und Höheren Naturschutzbehörden wesentlich mehr Personal als bisher, denn die Kontrolle der Ausgleichsflächen  und deren Pflegemaßnahmen ist mit dem derzeitigen Personal der Unteren Naturschutzbehörde nicht leistbar. Auch die Sicherung der Naturdenkmäler bis hin zu den Verpflichtungen im europäischen Rahmen benötigen Personal, das bei der UNB nicht vorhanden ist“, so Sigrid Schindler, 2. Kreisvorsitzende.
 
Ein bitterer Wermutstropfen ist der Beschluss von CSU und FW zur Biotopkartierung: dieser Zusatzbeschluss erschwert künftig die Biotopkartierung, die eine zentrale Fach-Grundlage des Naturschutzes ist.
 
Für Sigrid Schindler und Alfons Greiner geht es aber auch um die Wertschätzung der Lebensraumvielfalt. Die Sandlebensräume entlang des Albtraufs sind Kostbarkeiten, die in Bayern teilweise einmalig sind, aber im Landkreis Neumarkt oft wenig beachtet werden. Und auch Alltägliches wie zum Beispiel Brennnesselfluren sind massiv im Rückgang und mit ihnen viele Schmetterlingsarten, die auf diese Lebensräume angewiesen sind. Hier sind Behörden und Bürger gleichermaßen gefragt.
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