Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Donnerstag, 28.03.2024 / 18:33:16 Uhr
Neumarkt/OPf.

9° C

 Nachrichten / Stadt

Angaben zur Höhe der Straßenausbaubeiträge entbehren jeglicher Grundlage

16.01.2015 Neumarkt, Eberhard-Faber-Straße.

Die zuletzt im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Interessengemeinschaft Eberhard-Faber-Straße geäußerte mögliche Höhe der Ausbaubeiträge in der Stadt Neumarkt entbehrt jeglicher Grundlage. Darauf weist die Stadtverwaltung ausdrücklich hin. In den letzten Tagen werden die Rathausmitarbeiter immer wieder von besorgten und verunsicherten Bürgern angerufen, die in den Medien von rund 100 Euro Ausbaubeitrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Neumarkt gelesen haben.

Diese Zahl hat laut Stadt mit der Realität in Neumarkt überhaupt nichts gemein. In der Regel liegen die Ausbaubeiträge, die die Anwohner zu zahlen hatten bei den zuletzt abgerechneten Straßen weit unter 10 Euro pro Quadratmeter.

Der tatsächlich von den Anwohnern zu zahlende Betrag orientiert sich daran, wie hoch die Kosten des Ausbaus einer Straße bzw. eines Gehweges gewesen sind. Von diesen Kosten werden allerdings zum einen gewährte Zuschüsse des Freistaates und zum anderen auch Kosten abgerechnet, die entstehen, wenn die Stadt im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme Kanalbauarbeiten oder Leitungsverlegungen durchführt. Dann wird ein Teil dieser Fläche aus der gesamten sanierten Fläche herausgerechnet und nur die Kosten für die Restfläche werden auf die Anwohner umgelegt.

Aber auch hier zahlen die Anwohner nicht alleine. Sie werden nur entsprechend des Ausbaubeitragssatzes herangezogen. Je nach Einordnung der Straße erfolgt dies zu bestimmten Prozentsätzen. Diese Sätze hat die Stadt Neumarkt 2010 zudem gesenkt. Der Anteil in Anliegerstraßen liegt z.B. bei 65 Prozent Beitrag für die Anwohner und die restlichen 35 Prozent verbleiben als Anteil bei der Stadt. Bei Haupterschließungsstraßen liegt dieser Anteil bei 60 Prozent Anwohner und 40 Prozent Stadt bzw. im Hinblick auf die Fahrbahn bei 45 Prozent Anlieger und 55 Prozent Stadt.

Bei Hauptverkehrsstraßen lautet das Verhältnis 55 Prozent der umlegungsfähigen Restkosten zahlen die Anlieger, 45 Prozent die Stadt, wobei im Hinblick auf die Fahrbahn ein Verhältnis von 30 Prozent Anlieger und 70 Prozent Stadt gegeben ist. In der Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages vom 24. September 2010 sind diese und zahlreiche weitere Fälle genau geregelt. Von einer wie in den Artikeln im Zusammenhang mit der Interessengemeinschaft Eberhard-Faber-Straße geäußerten Höhe der Ausbaubeiträge für die Anwohner ist die Situation in Neumarkt also tatsächlich weit entfernt.

Dass durch diese enorme Übertreibung der Beitragshöhe um das ca. 10-fache die Mitarbeiter des Beitrags- und Gebührenamtes durch eine Flut von Telefonaten tagelang an ihrer eigentlichen Arbeit gehindert wurden, sei nur am Rande erwähnt.

Archivfoto Straßensanierung , Foto Franz Janka

« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: