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Absolventen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung wertschätzen und unterstützen

27.04.2016 Neumarkt.

Erstmalige Einführung eines Zertifikats als offizielle Bestätigung für die erfolgreiche berufliche Bildung behinderter Menschen in den bayerischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM).

Menschen, die in WfbM qualifiziert werden oder dort beschäftigt sind, haben oft sehr schwierige Startbedingungen, um Perspektiven auf Ausbildung und Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. In diesen Werkstätten lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wichtige berufliche und soziale Kompetenzen, die sie im weiteren Arbeitsleben einsetzen können. Erstmals in Bayern wurden nun für die Absolventinnen und Absolventen der maximal zweijährigen beruflichen Bildung in WfbM einheitliche Abschlusszertifikate eingeführt.

Dr. Markus Schmitz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit überreichte zusammen mit Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller sowie Josef Mederer, Präsident des Bayerischen Bezirketags, am 27. April die ersten fünf „Zertifikate über die Teilnahme am Berufsbildungsbereich“ an Absolventinnen und Absolventen der JURA-Werkstätten gGmbH in Neumarkt in der Oberpfalz.

Dr. Markus Schmitz erklärt: „Bayerns Arbeitsmarkt bietet gerade für Menschen, die es schwerer haben als andere, gute Rahmenbedingungen. Für rund 3.300 Teilnehmer pro Jahr, die eine zweijährige berufliche Qualifizierung durchlaufen, investieren wir jedes Jahr 70 Millionen Euro. In dieser Zeit haben diese Menschen Tolles geleistet und mir ist es wichtig, dass dieses Engagement auch sichtbar gewürdigt wird! Daher haben wir gemeinsam mit unseren Partnern die neuen Abschlusszertifikate für rund 1.200 Absolventinnen und Absolventen jährlich als Ausdruck besonderer Anerkennung und sichtbarer Wertschätzung auf den Weg gebracht. Gleichzeitig dienen sie als Qualifikationsnachweis und geben wichtige Informationen für zukünftige Arbeitgeber. Damit sind die Zertifikate willkommenes und wichtiges Instrument bei unserem Bestreben, Menschen aus diesen Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen.“

Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller ergänzt: „Jeder Mensch, der sich bewerben will, braucht Zeugnisse oder Bescheinigungen über seine Ausbildung, seine Praktika und seine Qualifikationen. Menschen mit Behinderung hatten bis jetzt oft das Problem, ihre Ausbildung in einer Werkstatt nicht adäquat in einer Bewerbung dokumentieren zu können. Bisher gibt es keine Vorschrift, dass es Zeugnisse oder Zertifikate über die in Werkstätten erworbenen Fähigkeiten geben muss. Umso mehr freut es mich, dass in Bayern ab jetzt eine wirkungsvolle Möglichkeit zur Verfügung steht, Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.“

„Menschen mit Behinderung haben ihre ganz eigenen und besonderen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Das kann man in den Werkstätten für behinderte Menschen immer wieder sehen. Allein in Bayern stehen rund 34.000 Plätze in 260 Werkstätten zur Verfügung, für die die bayerischen Bezirke 2014 rund eine halbe Milliarde Euro aufgebracht haben. Es freut mich ganz besonders, dass es künftig auch für Menschen mit Behinderung einheitliche Zertifikate gibt, in denen ihre in den Berufsbildungsbereichen der Werkstätten erworbenen Kenntnisse anerkannt und wertgeschätzt werden. Diese Zertifikate sollen für die Absolventinnen und Absolventen der Berufsbildungsbereiche aber auch eine Brücke in den allgemeinen Arbeitsmarkt darstellen. Denn Menschen mit Behinderungen sollen die Wahlfreiheit haben, was und wo sie gerne arbeiten möchten. Dabei sind diese Zertifikate ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung“, so Josef Mederer abschließend.

Fotograf: Thomas Walbert
 

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