Vollzug des Haftbefehls abgewendet
12.07.2017 Neumarkt.Gegen eine 22-jährige Frau aus Neumarkt lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Die Beschuldigte konnte am 10.07.2017 in ihrer Wohnadresse angetroffen werden. Durch Zahlung der Geldstrafe plus Verfahrenskosten in Höhe von 607 Euro wurde der Vollzug des Haftbefehls abgewendet.
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