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 Polizeiberichte / regional

Verstoß gegen die Allgemeinverfügung/ / Infektionsschutzgesetz

25.03.2020 Neumarkt.

Am 24.03.2020, 11:40 Uhr, wurden in der Mariahilfstraße ein 44-Jähriger, ein 40- und ein 28-Jähriger mit einem Pkw, Hyundai einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die drei Männer konnten keinen triftigen Grund bezüglich ihrer Fahrt nennen. Außerdem konnten sie in dem kleinen Pkw den derzeit geltenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zueinander nicht einhalten. Dies stellt einen Verstoß gegen die derzeit gültige Allgemeinverfügung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz dar und ist nicht gestattet. Die Männer wurden belehrt und der 44-jährige Fahrer konnte die Fahrt alleine fortführen, die beiden anderen setzten ihren Weg zu Fuß fort.

 

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