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 Polizeiberichte / regional

Testpflicht für Reiserückkehrer - Polizei Oberpfalz kontrolliert ebenfalls im Grenzbereich

02.08.2021 Oberpfalz.

Seit Sonntag, den 1. August 2021 gelten die neuen Bestimmungen der Corona-Einreiseverordnung auch in der Oberpfalz. Reiserückkehrer ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise einen negativen Testnachweis vorzeigen können, wenn sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind. Auch die Oberpfälzer Polizei führt im Rahmen der Schleierfahndung Kontrollen durch.
 
Bei Einreisen in das Bundesgebiet, egal ob auf dem Land- oder dem Luftweg, gilt für  Reiserückkehrer seit letztem Sonntag, den 1. August 2021 die Testpflicht. Ab zwölf Jahren muss man bei der Einreise über einen negativen Testnachweis verfügen. Ausnahmen gelten für Genesene und vollständig Geimpfte. Diese Personen sind von der Nachweispflicht eines negativen Tests befreit. Zudem sind auch Grenzpendler sowie Personen, welche sich lediglich bis zu 24 Stunden im Ausland aufgehalten haben, von der Testpflicht ausgenommen. Wer aus einem Virusvarianten-Gebiet einreist, muss auch bei vollständiger Impfung oder Genesung einen negativen Test vorweisen können.
 
Die Oberpfälzer Polizei wird dabei im Rahmen der Schleierfahndung stichprobenartig Kontrollen im Grenzbereich durchführen, um die Einhaltung der Regeln zu überprüfen. Daher appelliert die Polizei Oberpfalz an Reiserückkehrer, die neue Nachweispflicht zum Gesundheitsschutz aller zu beachten. Bei  Nichtbeachtung der Vorschriften können auch hohe Bußgelder drohen.
 
Reiserückkehrer zeigen sich gut vorbereitet
Am ersten Wochenende mit den neuen Bestimmungen wurden durch die Polizei Oberpfalz bei den Stichproben-Kontrollen im Oberpfälzer Grenzbereich erfreulicherweise keine Verstöße gegen die Corona-Einreiseverordnung festgestellt. Die nicht genesenen oder geimpften Reiserückkehrer zeigten sich demnach gut vorbereitet und verfügten bei der Einreise über einen negativen Testnachweis. Die Kontrollen werden bis auf weiteres fortgesetzt.

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