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 Polizeiberichte / regional

18-Jähriger hatte täuschend echte Spielzeugpistole dabei - Bußgeld von bis zu 10.000 Euro möglich

16.11.2020 Neumarkt.

Ein 18-jähriger Jugendlicher wurde am späten Samstagabend im Innenstadtbereich einer Personenkontrolle unterzogen. Als die Beamten aus dem Streifenfahrzeug stiegen, beobachteten sie, wie der junge Mann augenscheinlich eine Pistole verstecken wollte. Es stellte sich heraus, dass es sich zwar lediglich um eine Spielzeugwaffe handelte, welche aber den Anschein einer echten Feuerwaffe erweckte. Auf den Jugendlichen kommen entsprechende Konsequenzen zu.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass es mit erheblichen Gefahren verbunden ist, derartige „Anscheinswaffen“ verbotenerweise mit sich zu führen. Gerade bei Dunkelheit kann es hier zu Verwechslungen kommen, welche mit schwerwiegenden Folgen verbunden sein können. Spielzeug- oder Dekowaffen sind in vielen Fällen nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden.
 
In Anlage 1 zum Waffengesetz ist bestimmt, dass Gegenstände, die den Anschein von Feuerwaffen haben oder diesen nachgebildet sind, als sogenannte Anscheinswaffen gelten.
 
Diese dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Anscheinswaffen unterliegen den Regelungen zum sicheren Waffentransport und dürfen weder zugriffs- noch einsatzbereit in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Waffenschein wird für Anscheinswaffen nicht ausgestellt.
 
In der Regel handelt es sich beim Missachten des Führungsverbots um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
 
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