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 Polizeiberichte / regional

Schwarzarbeit: Bauunternehmer aus dem Landkreis Neumarkt verurteilt

17.12.2015 Neumarkt.

In zwei Fällen führten die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg dazu, dass die Beschuldigten zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt wurden.
 
Im ersten Fall verurteilte das Amtsgericht Nürnberg-Fürth einen 45-jährigen Bauunternehmer aus dem Landkreis Neumarkt/Oberpfalz zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro.
Der Mann beschäftigte in seinem Betrieb mehrere Arbeitnehmer aus Südosteuropa, die weder die erforderlichen Visa für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland noch die benötigten Arbeitserlaubnisse vorlegen konnten.
 
Im zweiten Fall ergaben die Ermittlungen der Zöllner, dass ein im Landkreis Neustadt an der Waldnaab ansässiger Unternehmer mit seiner Firma durch den Verkauf von Schrott enorme Einkünfte erwirtschaftete. Gleichzeitig bezog er jedoch Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Nebeneinkünfte aus dem gewerbsmäßigen Schrotthandel teilte er jedoch dem zuständigen Jobcenter nicht mit. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf circa 11.500 Euro.
 
Das Amtsgericht Weiden verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurde. Für den entstandenen Schaden muss der Unternehmer zusätzlich aufkommen.
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