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 Polizeiberichte / regional

Raubdelikt im Stadtpark in Neumarkt war vorgetäuscht

15.06.2018 Neumarkt.

Wie bereits berichtet (hier lesen), zeigte ein Jugendlicher ein Raubgeschehen an. Nach den umfangreichen Ermittlungen der Regensburger Kriminalpolizei bleibt eine körperliche Auseinandersetzung ohne Wegnahme von Geld oder Gegenständen – ein großer Unterschied. Gegen den vermeintlich Geschädigten wird wegen Vortäuschen eines Raubes ermittelt.
 
Nachdem der Tatverdächtige des Raubgeschehens ermittelt und eine Reihe von Zeugen befragt wurde, muss von einer körperlichen Auseinandersetzung mit vorangegangenen Beschimpfungen ausgegangen werden. Die beiden Kontrahenten sehen sich nun den Tatvorwürfen hinsichtlich Beleidigungen und teils der Körperverletzung gegenüber.
 
Da aber die Wegnahme von Bargeld und persönlichen Gegenständen durch den zunächst Unbekannten offensichtlich nicht der Wahrheit entsprach, hat sich das vermeintliche Opfer nun wegen des Vortäuschen eines Raubes zu verantworten.
 
Kein Spaß oder dummer Jungenstreich ist eine solche Behauptung – soweit sie nicht stimmt. Der vorgesehene Strafrahmen für Raub unterscheidet sich doch erheblich von dem einer Körperverletzung oder einer Beleidigung.
 

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