Nach der Vernehmung entlassen
18.12.2019 Neumarkt.
Am 10.12.2019 ist ein 34-jähriger Mann trotz ordnungsgemäßer Ladung und Androhung der zwangsweisen Vorführung nicht zu einem polizeilichen Vernehmungstermin erschienen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ordnete daraufhin einen Vorführbefehl an. Der Betroffene konnte zuhause angetroffen werden und wurde zur Polizeidienststelle gebracht. Nach der Vernehmung wurde er wieder entlassen.