Haftbefehl wegen eines nicht beglichenen Bußgeldbescheides
18.11.2020 Neumarkt.Gegen einen 28-jährigen Neumarkter lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg wegen eines nicht beglichenen Bußgeldbescheides vor. Er wurde durch Polizeibeamte zuhause angetroffen und bezahlte auch sofort den noch ausstehenden Betrag. Damit nämlich konnte er eine gegen ihn angeordnete Haftstrafe abwenden und bleibt somit auf freiem Fuß.
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