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 Polizeiberichte

Warnung vor verbotenen und gefährlichen Feuerwerkskörpern

28.12.2016 Regensburg.

Zoll stellt 2.500 Feuerwerkskörper ohne erforderliche Prüfkennzeichen sicher
 
 
Gerade die Zeit zwischen den Jahren nutzen viele Bürgerinnen und Bürger zu einem Besuch in unserem Nachbarland Tschechien. Und was liegt da näher, als sich dabei gleich mit Feuerwerkskörpern für Silvester einzudecken.
 
Allerdings sollte man dabei einige wichtige Hinweise zum Erwerb von Raketen, Böllern und Krachern beachten. So stellten die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheiten Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg in den vergangenen Tagen circa 2.500 Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen Prüfkennzeichen sicher.
 
"Wer mit illegalen Silvesterkrachern angetroffen wird, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Außerdem können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie zum Beispiel Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen, führen", so Robert Spreng, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg.
 
Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die dann zugelassenen Feuerwerkskörper werden mit den entsprechenden CE-Kennzeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet.
 
Nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zu Ihrer eigenen Sicherheit, sollten Sie von illegalen Feuerwerkskörpern die Finger lassen.
 
Foto: Zoll
 
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