Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung
29.05.2020 Neumarkt.
Ein 24-jähriger Mercedes-Fahrer wurde am 25.05.2020, 20:00 Uhr, auf der Bundesstraße B299 einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Es wurde festgestellt, dass der Pkw am diesem Tag abgemeldet wurde. Da diese Fahrt weder der Zulassung, der Abmeldung oder der Vorführung zur Hauptuntersuchung diente, wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung erstattet.