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 Polizeiberichte

Verstoß gegen das bayerische Jagdgesetz

19.03.2021 Berngau.

Ein 40-jähriger Pkw-Fahrer kollidierte am Mittwochabend mit einem Reh und fuhr weiter, ohne den Unfall der Polizei mitzuteilen. Da er dies erst am Donnerstagmorgen nachholte, erwartet ihn nun eine Anzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz.

In dem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass gem. dem Bayerischen Jagdgesetz mit Geldbuße belegt werden kann, wer als Führer eines Fahrzeugs Schalenwild (§ 2 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes1) durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet und dies nicht unverzüglich dem Revierinhaber oder einer Polizeidienststelle anzeigt.

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