Haftbefehl wegen Insolvenzverschleppung
03.01.2020 Neumarkt.Am 02.01.2020 konnte ein 51-jähriger Mann den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof wegen Insolvenzverschleppung abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro bezahlte.
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Am 02.01.2020 konnte ein 51-jähriger Mann den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof wegen Insolvenzverschleppung abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro bezahlte.
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