Abwendung eines Haftbefehls
14.08.2019 Neumarkt.Eine 57-jährige Frau wurde am 14.08.2019 in Neumarkt angetroffen. Gegen sie lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf Grund einer Bußgeldsache vor. Die Erzwingungshaft konnte sie durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 250 Euro abwenden.
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