Abwendung eines Haftbefehls
08.01.2018 Berg.Am 04.01.2018 wurde ein 50-jähriger Mann in seiner Wohnung im Gemeindebereich Berg angetroffen. Es lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Neumarkt wegen Nötigung vor. Durch die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2050 Euro, konnte die Haftstrafe abgewendet werden.
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